BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 69

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mens­grenze und so weiter. Menschen, die kurz vor der Pension stehen und diese Einkommensgrenze nicht erfüllen können, haben ein riesengroßes Problem.

Ein Problem haben auch viele, viele Menschen, die sich um die österreichische Staats­bürgerschaft bewerben und alle Voraussetzungen erfüllen bis auf eine. Denn eine der Voraussetzungen ist, dass ein durchgehender Aufenthalt von mindestens neun Jahren für die Erteilung der Staatsbürgerschaft erforderlich ist. Da kommt es manchmal vor, dass aufgrund einer gewissen Familienkonstellation – dass die Kinder krank sind, oder was auch immer – diese Menschen die Frist um ein, zwei Tage übersehen. Dann kommt es dazu, dass die Frist wieder von Neuem beginnt.

Das ist meines Erachtens, menschlich gesehen, wirklich sehr tragisch. Da kommen nicht nur zur Volksanwaltschaft viele, viele Menschen, die diese Probleme haben, sondern auch zu mir ins Bundesratsbüro. Das heißt, da sind wir auch als Gesetzgeber und als Land, die wir für den Vollzug zuständig sind, dafür verantwortlich. Ich hoffe, dass wir – „diese Missstände“ will ich nicht sagen – diesen Umstand, der zu sehr vielen Härtefällen führt, auch bereinigen können, indem wir vielleicht gemeinsam eine Geset­zesinitiative an den Nationalrat herantragen, dass das geändert werden soll. – Das ist der eine Punkt.

Ein zweiter Punkt – den hat auch Kollege Schennach schon angesprochen – ist, dass es um Diskriminierungen geht. Es ist bei uns nach wie vor alltäglich, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft der Zutritt zu Lokalitäten verweigert wird. Beim Großteil ist es so – das belegt auch eine Studie, es sind über 83 Prozent –, dass sie es gar nicht zur Anzeige bringen oder es schulterzuckend zur Kenntnis nehmen. Und in den wenigen Fällen, in denen es zur Anzeige kommt, ist es dann so: Im Berichtszeitraum sind insgesamt österreichweit zwei Fälle zur Anzeige gebracht worden, davon wurde einer eingestellt, und einer ist noch im Laufen.

Da müssen wir sicher noch einiges dazu beitragen, dass es nicht schulterzuckend zur Kenntnis genommen wird, wenn Menschen aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Herkunft nicht in Lokale hineingelassen werden, weil das massive Folgeprobleme nach sich zieht. Sie gehen dann in ihre eigenen Lokale, und es entwickeln sich gewisse Parallelstrukturen, was ja auch nicht gewünscht ist. Letztendlich ist das, wenn die Betreiber mit keinen Strafen oder mit sehr, sehr geringen Strafen zu rechnen haben, eine Praxis, die wir nicht werden abstellen können. (Bundesrat Ertl: ... wenn sie nicht hineindürfen in die anderen Lokale, weil sie da verwiesen werden!)

Es passiert tagtäglich aufgrund der Herkunft. Da braucht man noch nicht einmal im Lokal zu sein und sich blöd aufzuführen, denn dann gäbe es ja einen nachvoll­ziehbaren Grund. Wenn sich jemand nicht anständig benimmt – egal, wo –, dann kann man ihn zu Recht verweisen. Aber die Menschen werden ja nicht einmal hinein­gelassen! (Bundesrat Ertl: Stimmt ja nicht!) – Es stimmt! Es ist mir persönlich auch schon einige Male passiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist sicher nicht etwas, was erfunden wird. Das ist eine Realität, und diese wird leider Gottes von den Behörden schulterzuckend zur Kenntnis genommen. Da müssen wir auch den Fokus darauf richten. – Das ist der zweite Bereich.

Der dritte Bereich, den ich ansprechen möchte, ist folgender. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns ein Ziel gesetzt: Wir haben uns das Ziel gesetzt, im Asylverfahren die Verfahren zu beschleunigen. Ich glaube, da herrscht Konsens in diesem Haus, in dieser Kammer. Jedoch, wenn man sich die Anmerkungen der Volks­anwaltschaft in diesem Bereich ansieht, dann ist deutlich erkennbar, dass wir diese Zielsetzung bei Weitem nicht werden erreichen können!

Ich habe auch in meinen Reden, in denen es um die Thematik Asylverfahren gegangen ist, mehrfach herausgearbeitet, dass das mit dem Personalstand und mit den Mitteln,


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