BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 70

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die insbesondere der zweiten Instanz, dem Asylgerichtshof, zur Verfügung stehen, nicht zu bewerkstelligen ist. Wir haben mittlerweile das Faktum, dass in der zweiten Instanz, beim Asylgerichtshof, die Akten drei Monate, bis hin zu drei Jahren, noch nicht einmal in Bearbeitung genommen werden können. Das heißt, wir haben ohnehin schon einen Rucksack aus den Altfällen, den wir mitnehmen und der abgebaut werden soll. Jetzt haben wir wieder einen Rucksack, der sich in der zweiten Instanz anhäuft, und jetzt sind wir gerade dabei, eine neue Instanz zu schaffen. Das heißt, die neue Instanz wird auch wieder diese Altfälle und die Rucksäcke übernehmen müssen.

Da sind wir als Gesetzgeber wirklich gefragt, genau hinzusehen: Wes bedarf es zur Beschleunigung der Asylverfahren? – Es nützt uns allen nichts, wenn auf dem Papier Konsens darüber herrscht, es aber in der Realität nicht funktioniert, weil eben die Gerichte unterbesetzt oder die Sprachkompetenzen mangelhaft besetzt sind. Wir haben zum Beispiel für Somali österreichweit nur eine Person, die diese Überset­zungen durchführen kann. Da haben wir uns mittlerweile, dank Unterstützung der Volksanwaltschaft, Unterstützung von einer Agentur aus Deutschland hereingeholt.

Da müssen wir massivst Änderungen herbeiführen, denn sonst schleppt sich das zulasten aller Beteiligten wie ein roter Faden durch. Es ist, glaube ich, weder im Interesse der Betroffenen noch im Interesse von uns allen, dass es zu überlangen Asylverfahren kommt. Es hat nämlich massive Konsequenzen, wenn Leute nicht einmal zum Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn sie in der Grundversorgung sind, und die Mehrheit der Österreicher weiß ja nicht, dass die meisten nicht arbeiten dürfen. So schaukelt sich ein Klima der Ablehnung auf, und das ist meiner Ansicht nach entbehrlich.

Einen Punkt möchte ich zum Abschluss noch herausarbeiten, diesen halte ich für ganz, ganz wesentlich, für ganz, ganz wichtig. Das hat Kollege Schennach schon mit einem Halbsatz angefangen: Die Personen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, haben das Gefühl, dass sie in irgendeiner Weise unrecht oder nicht richtig behandelt worden sind. Da geht es meistens auch darum, sich zu entschuldigen. Das ist eine Kultur, die bei uns, glaube ich, noch ein Potenzial zur Entfaltung und zur Entwicklung hat. Diese ist nicht besonders erkennbar, insbesondere in einem Fall, den ich noch ganz kurz erwähnen möchte.

Im Polizeianhaltezentrum wurde aufgrund eines Brandes ein Flüchtling massivst ver­letzt, es mussten ihm Gliedmaßen amputiert werden. Es hat bis dato keine Entschul­digung seitens des Ministeriums oder irgendeine Stellungnahme gegeben! Daher werde ich heute ganz konkret zu diesem Fall auch eine Anfrage einbringen, die mittlerweile in der Direktion eingegangen ist, um hier sozusagen auf eine Reaktion zu warten.

Wie auch immer, aber es kann nicht sein, wenn Unrecht geschieht – egal, wem gegenüber –, dass man das schweigend zur Kenntnis nimmt. Dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, uns allen passieren Fehler. Aber man sollte dann auch die Größe haben, sich dazu zu bekennen und sich bei den Betroffenen entschuldigen.

Auf jeden Fall einen herzlichen Dank für den tollen Bericht! Ich freue mich schon auf den Bericht im nächsten Jahr, wenn die Agenden, die bisher beim Menschen­rechtsbeirat im Innenministerium angesiedelt waren, in Ihre Agenden übergehen. Ich bin schon gespannt, wie ausführlich dieser Bericht sein wird. Wir haben ja auch im Ausschuss schon intensiv darüber diskutiert.

Danke noch einmal für Ihr Bemühen: Herzlichen Dank! (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

12.50

 


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