BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 73

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Ich darf hier noch einmal auf die hohen Einschaltquoten der Servicesendung „Bürgeranwalt“ im ORF, die es ja bereits seit zehn Jahren gibt, hinweisen. Die Sendung ist sicherlich neben der Homepage der Volksanwaltschaft, welche 66 000 Zu­griffe im Jahr 2011 verzeichnete, die größte und wichtigste Plattform für die Anliegen der Volksanwaltschaft.

Im Schnitt wurden Betroffene, welche Anfragen an die Volksanwaltschaft gestellt hatten, nach 49 Tagen darüber informiert, ob in ihrem Fall ein Missstand festgestellt werden konnte. Denn es wird ja bei der Volksanwaltschaft niemand abgewiesen, und nicht in jedem Fall handelt es sich um ein Vergehen einer Behörde. Ich denke mir, durch die geplanten Zusammenlegungen der Bezirksgerichte und die Abschaffung der Gerichtstage – das ist ein Ausfall einer Servicestelle – ist bestimmt auch noch mit einer Zunahme bei der Volksanwaltschaft zu rechnen.

Wenn es sich nicht um das Vergehen einer Behörde handelt, dann wird in diesen Fällen versucht, Aufklärung und Hilfe zu leisten. Wie ich schon sagte: Es wird niemand abgewiesen, und es wird den Menschen Information zur Verfügung gestellt. Ich denke, die Volksanwaltschaft ist gelebtes Bürgerservice. Es werden Anfragen in den verschiedensten Bereichen gestellt, das wurde ja von meinen VorrednerInnen schon erörtert.

Der Bericht der Volksanwaltschaft ist eine wirklich wichtige und gute Lektüre, welche uns einen Gesamtüberblick gibt und aufzeigt, welche Probleme und teilweise auch Hürden BürgerInnen in unserem Land tagtäglich haben. Wie schon von meinen Kolleginnen und Kollegen berichtet wurde, sind die meisten Beschwerden und Prüfverfahren im Bereich Soziales zu finden. Es gibt Beschwerden bezüglich der Pflegegeldeinstufung, Probleme bei der Pensionszuerkennung sowie dem Kranken-, Kinderbetreuungs- oder Arbeitslosengeld.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da geht es meist um existenzielle Fragen für die betroffenen Menschen, eine rasche Klärung der Vorwürfe ist erforderlich. Einer lang­jährigen Forderung der Volksanwaltschaft wurde zum Beispiel im Pflegegeld­reform­gesetz 2012 Rechnung getragen. Die Zahl der Entscheidungsträger wurde reduziert, die Einbindung von Pflegekräften in die Begutachtung des Pflegebedarfs wurde festgelegt. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, gibt es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Pflegegeldeinstufung, besonders bei demenzkranken Menschen durch mangelnde Begutachtung, wo die geistige und psychische Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf die Pflege unzureichend berücksichtigt wurden.

Von der Pflegegeldeinstufung ist nicht nur die Höhe des auszuzahlenden Betrages abhängig, sondern es hängen auch viele andere Leistungen, wie etwa der Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung, der Bezug von sozialen Diensten oder die sozialrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger davon ab.

Wie wir alle wissen, sind die größte Gruppe der Pflegenden in Österreich die Ange­hörigen, denn rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Leider gibt es nach wie vor Lücken in der sozialversicherungs­rechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen. Wenn wir an Pflege denken – die Pflege ist in Österreich ja weiblich –, denken wir immer an eine Frau, die ihre alten, kranken Eltern oder Schwiegereltern pflegt und vielleicht auch noch ihren pflege­bedürftigen Mann. Man denkt aber kaum daran, dass Pflege auch heißt, sein schwer krankes oder schwerbehindertes Kind zu pflegen. Und was passiert, wenn es sich in diesem Fall um ein Kind handelt, hat uns Frau Kollegin Mühlwerth schon berichtet, dass es dann nämlich für die Mutter nicht möglich ist, sich beitragsfrei kranken­ver­sichern zu lassen.

 


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