BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 72

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danke Ihnen für die Geduld und für den Nachdruck, mit dem Sie immer wieder arbeiten, und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft, auch Ihren KollegInnen! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Köberl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.54.39

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Volksanwältin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Wie ja schon von meinen Vorrednern und der Vorrednerin berichtet wurde, steht die Volksanwaltschaft vor der größten Kompetenzerweiterung und der tiefgreifendsten Reform seit ihrer Gründung 1977. Ab 1. Juli 2012 wird die Volks­anwaltschaft ja auch für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig sein.

Das heißt aber auch, es sollen in Zukunft 4 000 öffentliche und private Einrichtungen von der Volksanwaltschaft – wohlgemerkt: unangemeldet! – kontrolliert werden. Ich denke, das ist eine enorme Herausforderung für die Volksanwaltschaft, nicht nur in zeitlicher, sondern auch in personeller Hinsicht. Diese Einrichtungen sind Einrich­tungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung Gefahr laufen können, miss­handelt, unmenschlich behandelt oder ihrer Freiheit beraubt zu werden. Dazu zählen die Justizanstalten, Kasernen, Dienststellen der Sicherheitsexekutive, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Bisher standen durch Beschwerden Einzelner initiierte nachprüfende Verwaltungs­kontrollen im Mittelpunkt der Tätigkeit der Volksanwaltschaft. Diese Aufgaben werden nun durch die präventiv ausgerichteten Kontrollaufgaben erweitert. Wie wir schon im Ausschuss erfahren durften, musste neues Personal rekrutiert werden, bisherige Arbeitsabläufe mussten neu strukturiert werden, und das alles, wie uns berichtet wurde, mit einem mehr als knappen Budget. Ich bin schon sehr gespannt auf die kommenden Berichte, die sicherlich durch die zusätzliche Aufgabe noch ausführlicher, umfangreicher und spannender sein werden.

Ich darf mich an dieser Stelle sowohl bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch bei den Volksanwälten für diesen Bericht bedanken, der wirklich sehr gut lesbar ist und den man sich auch als Abendlektüre mitnehmen kann. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich möchte mich auch für das Stichwortverzeichnis hinten bedanken, für die Abkürzungen, denn in manchen Berichten ist das sehr, sehr schwer zu lesen.

Man kann diesen Bericht auch als Nachschlagewerk nutzen. Durch die vielen Fallbei­spiele ist er eben sehr gut und lebendig lesbar. Ich kann – an unsere Zuseherinnen und Zuseher – nur sagen, dieser Bericht ist auf der Homepage „www.volksanwaltschaft.gv.at“ zum Nachlesen. Ich denke, es ist sehr viel Arbeit, und das sollte auch in der Bevölkerung nachgelesen werden können.

Im Berichtsjahr 2011 wandten sich – das haben wir ja schon gehört – 6 239 Menschen an die Volksanwaltschaft. Wir haben auch gehört, dass fast die Hälfte der Prüffälle, 8 733, abgeschlossen werden konnte. Wie ich dem Bericht entnahm, sind das um 6 Pro­zent mehr als im Vorjahr. Es gibt 276 Sprechtage, wo es 1 800 Vorsprachen gibt. Die österreichische Bevölkerung schätzt, wie ich dem Bericht entnehmen kann, die unkomplizierte Kontaktaufnahme mit der Volksanwaltschaft, ob das persönlich bei einem Sprechtag, telefonisch oder schriftlich ist.

 


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