BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 75

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In Form eines menschenrechtlichen Monitorings wird die Volksanwaltschaft nun in Zukunft auch die Aufgabe haben, die Einhaltung der UN-Menschenrechtskonvention, die Österreich ratifiziert hat, zu gewährleisten.

Mit diesem neuen verfassungsrechtlichen Auftrag betritt die Volksanwaltschaft erstmals neues Terrain. Man wird bereits im nächsten Jahr sehen, wie dieser Neustart ange­laufen ist, weil dieses Verfahren bei Weitem nicht einfach sein wird, da es natürlich auch die Vernetzung und Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Institutionen voraussetzt.

Erinnert euch, werte Kollegen und Kolleginnen, wir haben vor einigen Monaten hier im Bundesrat das Durchführungsgesetz zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe beschlossen! Mit diesem Gesetz haben wir die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Prüfungs­kompetenzen der Volksanwaltschaft erweitert wurden und dieses menschenrechtliche Monitoring eingeführt wurde. Man wird in Zukunft sehen, welche Auswirkungen dieses menschenrechtliche Monitoring auf die menschenrechtliche Entwicklung in Österreich haben wird.

Trotz dieser neuen Kompetenzen darf aber nicht vergessen werden, worin die Kern­aufgaben der Volksanwaltschaft liegen. Die Themen, die hier bereits aufgrund der Beschwerden und Anliegen behandelt wurden, sind, wie ich eingangs gesagt habe, sehr vielschichtig. Es gibt kaum einen Aspekt, der in diesem Bericht nicht vorkommt. Zahlreiche Problemfelder wurden schon genannt und skizziert.

Insofern zeigt das auch, wie wichtig die Volksanwaltschaft als Institution ist, weil sie es schafft, aus den zahlreichen Gesprächen, die sie mit den Menschen führt, politische und gesetzliche Empfehlungen an die Regierung und an das Parlament zu richten. Es gibt im Bericht einen eigenen Anhang mit Gesetzesempfehlungen. Einige Empfeh­lungen – das muss man dazusagen – gibt die Volksanwaltschaft schon seit Jahren ab. Es muss, glaube ich, auch ziemlich enttäuschend sein, wenn dann alle Jahre wieder die gleichen Empfehlungen im Bericht vorkommen, diese aber nicht in die Regierungs­vorlagen einfließen.

Da kann ich nur meinem Kollegen Schennach beipflichten, dass wir uns vielleicht im Parlament einmal überlegen sollten, wie wir diesen Anregungen mehr Gehör ver­schaffen können. Ich nenne hier nur das Staatsbürgerschaftsgesetz als Stichwort, wo Menschen ohne ihr Verschulden aufgrund von Behinderung, aufgrund von geringem Einkommen vom Erwerb der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen werden.

Aber ich möchte an dieser Stelle noch ein paar Punkte nennen, die ich beim Durch­lesen des Berichtes als sehr nennenswert empfunden habe, weil sie in der Öffent­lichkeit kaum vorkommen und auch heute nur zum Teil genannt wurden. Der eine betrifft die arbeitsrechtliche Stellung von Hausangestellten in diplomatischen Haus­halten, wo aufgrund des Prinzips der diplomatischen Immunität nicht immer rechtlich klar ist, ob diese Hausangestellten österreichischen ArbeitnehmerInnenvorschriften unterliegen oder nicht und ob bei Verletzung dieser Vorschriften aus dem Be­schäftigungsverhältnis ein Verfahren gegen Angehörige des Diplomatischen Dienstes angestrengt werden kann oder nicht.

Wir wissen, dass es in diesem geschützten Bereich immer wieder zu ausbeuterischen Verhältnissen und Praktiken bis hin zum Tatbestand des Menschenhandels kommt. Die große rechtliche Streitfrage spitzt sich da immer wieder dahin gehend zu, ob diese Beschäftigungsverhältnisse in diplomatischen Haushalten entweder in die dienstliche oder in die außerdienstliche Immunität fallen. Da, denke ich, wäre Handlungsbedarf


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