BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 78

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Hilfsbedürftigkeit hineinaltern. Das heißt: Welche Art von Hilfe, welche Art von Heraus­forderung, welche Art von gesetzlichen Angeboten auf Gemeinde-, Landes- und Bun­desebene machen wir damit? Stellen wir uns darauf ein, dass wir zumindest im Sozialbereich – aber ich schließe damit eigentlich alle Bereiche ein – eine ständige Beobachtung und Überprüfung der Tauglichkeit unserer Mittel durchführen müssen!

Die Vorstellung, einmal ein Jahrhundertgesetz gemacht zu machen, das dann 30 Jahre hält, davon müssen wir uns ganz sicher verabschieden, weil wir uns so ändern und weil wir in Österreich auch auf hohem Niveau – Gott sei Dank! – sozialpolitische Angebote machen und auch künftig machen wollen.

Dasselbe gilt für Menschen mit Behinderung. Da ist die neue Aufgabe angesprochen worden, aber auch die alte, die schon im Kern die Volksanwaltschaft betreffende, und in anderen Fragen jene der Menschenrechte.

Ich darf auch noch sagen, dass ich immer wieder eine Rückmeldung bekomme, weil zum Teil im Bereich Justiz die Zahl der Beschwerden oder deren Bearbeitung zurück­gegangen ist. – Ja, das hat damit zu tun, dass wir im Kern natürlich für Rechts­prechung nicht zuständig sind, aber für das, wo man mit Rat, Hilfe, Orientierung, Weg­weisung – wohin kann die Reise gehen? – konfrontiert ist und damit eine Kernaufgabe des 35 Jahre alten Volksanwaltschaftsgesetzes erfüllt.

Menschen wollen Hilfe und kümmern sich nicht um die Frage, ob wir da im Kern und ganz konkret zuständig sind, sondern sie sagen: Ihr seid meine letzte Rettung! Ihr seid meine letzte Station! Das noch dazu, ohne dass sie das Geldbörserl aufmachen und dafür auch noch bezahlen müssen. Wir wollen diese Aufgabe weiter erfüllen, auch dank Ihrer Unterstützung, dass Sie uns nicht daran messen, ob wir dafür auch zuständig waren.

Wir führen diese Gespräche auch mit der Wissenschaft, wir führen sie mit Standes­vertretern, mit den Richtern und StaatsanwältInnen, soweit ich das aus meinem Bereich sagen kann. Ich kann auch für die anderen Kolleginnen und Kollegen sagen, dass sie das mit ihren jeweiligen Stakeholdern – oder wie immer der neudeutsche Begriff dazu heißt – führen und damit auch Bewusstsein schaffen. Sie schaffen damit Bewusstsein, dass bestimmte Dinge nicht in einer simplen Kausalität abzuändern sind, sondern dass Awareness gegeben sein muss, dass Bewusstseinsarbeit geleistet werden muss.

Ich darf noch auf weitere Dinge mehr kursorisch eingehen. Der Kindergartenzugang ist angesprochen worden. In Wirklichkeit ist aber auch gemeint: Wo sind föderale Strukturen ein Limit? Aus dem Sozialbereich kann ich es sagen: Wenn es für einen Wachkoma-Patienten aus Salzburg eine richtige Einrichtung in der Akutphase, wo noch viel repariert werden kann, damit dann Pflege hausnah, familiennah geschehen kann, ein Angebot in Graz gibt, und er es nicht konsumieren kann, weil das ein anderes Bundesland ist und die Träger sich über die Rückfinanzierung nicht einigen können, dann ist der Föderalismus – das sage ich hier im Bundesrat – ein Hemmnis.

Gleichzeitig bedanke ich mich beim Bundesrat für gesetzliche Initiativen, die schon stattgefunden haben. Ich darf die Initiative zur interkommunalen und interbehördlichen Zusammenarbeit, die von hier ausgegangen ist und ins Werk gesetzt wurde, die auch meine Arbeit im Besonderen betrifft, ansprechen.

Das ist genau das, was die Volksanwaltschaft über Jahre sagt. Das ist menschen­freundlich, kundenfreundlich, behördenfreundlich, verwaltungsfreundlich und führt dann zu einer anderen Art von Begegnung, damit Entschuldigung, da wo sie notwendig ist, auch gemacht und gesetzt werden kann. Es ist nicht nur, dass man keine Angst vor einem Amtsmissbrauchsverfahren haben muss, wenn man sich entschuldigt. Es ist oft


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