BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 79

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die Art und Weise, wie geschrieben wird. Wenn ich durch bestimmte erklärbare Versäumnisse später Antwort gebe, darf ich einen Brief von einer Behörde damit einleiten: Bitte haben Sie Verständnis, aus diesen und diesen Gründen kommt erst heute die Antwort, und dazusagen, wann eine konkrete Lösung, wann ein Ergebnis einzutreffen hat, damit ich mich einfach einstellen kann.

Damit bin ich bei dem von Ihnen angesprochenen Punkt, der Verzögerung, Verfahrens­dauer und so weiter anbelangt. Ja, es ist – wenn Sie mir erlauben, meinen eigenen Prüfbereich anzusprechen – im Finanzbereich auch ein Ärgernis, wenn ich jahrelang keinen Bescheid kriege – auch wenn ich annehme, dass da drinnen steht, dass ich doch so und so viel zu zahlen habe.

Es ist aber noch ein schwerwiegenderes Ärgernis, wenn in einer Obsorge-, Besuchsrechts- und Unterhaltsfrage drei, vier, fünf Jahre keine Entscheidung getroffen wird. Da geht es nicht nur um Geld, sondern da geht es um das Kindeswohl. Da geht es um Trennungen von Eltern-Kind-Beziehungen. Da geht es um nachhaltige Wirkun­gen, die durch Verzögerungen und Versäumnisse ausgelöst werden. Da höre ich nicht auf zu drängen, dass es um menschliche Anliegen im ganz originären und nachhaltigen Sinne geht. Daran arbeiten wir ganz sicher auch noch fortwährend.

Zu den neuen Aufgaben: Ich sage nur eine kleine Anmerkung dazu. Weil ich dann zu den neuen Aufgaben komme, heißt das nicht, dass ich nicht noch gerne zu Ausfüh­rungen oder Fragen Stellung nehme, sollten Sie noch kommen.

Um sich ein Bild zu machen: In der Tat werden wir in der Volksanwaltschaft selbst 15 Personen als neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufnehmen. Sie werden die aus den Besuchskommissionsprotokollen resultierenden Beschwerden, Darstellungen, Erfahrungsberichte bearbeiten und dann zu einem Ergebnis kommen: Ist hier ein Missstand? Ist hier ein – wenn Sie so wollen – Aufschrei zu tun, im Sinne der präventiven Ermahnung, im Sinne der präventiven Maßnahmensetzung auf der Basis von Standards und von Argumenten? Da müssen wir uns an internationalen Standards orientieren, müssen diese Besuchskommissionsmitglieder erst auch schulen und trainieren, um auf gemeinsame Standards zu kommen.

Gegenwärtig ist der neue Menschenrechtsbeirat fix abgeschlossen. Bitte nicht verges­sen: Er wandert nicht einfach vom Innenministerium zu uns sondern ist neu aufgestellt, hat die NGOs sich durch eine Selbstfindungsphase gruppieren lassen. Der Men­schenrechtsbeirat hat eine Vorsitzende und eine stellvertretende Vorsitzende, er arbeitet schon, obwohl die rechtliche Regelung mit 1. Juli in Kraft tritt.

Der Menschenrechtsbeirat ist eingerichtet. Kommissionen, Kommissionsleiter und Kom­missionsleiterinnen sind nach dem Prinzip Kontinuität und Erneuerung, aber Professionalität auf jeder Ebene bestellt. Sie können sicher sein, die publizierten Namen haben wir in den ersten Gesprächen und in den Hearings, die wir Volksanwälte selbst geführt haben, wirklich sehr bewusst ausgewählt. Jetzt geht es um die finale Shortlist, darum, in allen sechs Kommissionen, in allen Regionen Österreichs die entsprechenden Kommissionsmitglieder zu hören, die Kandidatinnen und Kandidaten.

Wir haben schon einen Hearing-Tag in Wien gehabt. Wir werden zwei weitere in Wien haben, das betrifft immer Wien, Niederösterreich, Burgenland. Wir werden einen in Graz haben, einen in Linz und einen in Innsbruck. Am Ende werden wir – das sage ich dazu – mindestens 42 Kommissionsmitglieder für sechs Besuchskommissionen haben. Wir werden Expertendelegationen zusammenstellen, um den neuen Aufgaben ent­sprechen zu können. Mit 1. Juli werden wir hoffentlich mit Schulungsmaßnahmen und dann umgehend mit Besuchen starten.

 


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