BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 80

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Nur zu Ihnen gesagt: Bisher haben die Besuche nach dem Sicherheitspolizeigesetz etwa sechs Kommissionen à 100 Besuche gemacht. Das wird auf der einen Seite jetzt nicht die Steigerung sein können gegenüber den hinzugekommenen Einrichtungen, aber es wird mehr sein.

Das bedeutet Reisekostenabrechnungen, Protokolle, Rückfragen, Beratungen mit dem MRB. Das heißt das alles, und dazu brauchen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns auf die Aufgabe. Wir sehen Ihre Rückmeldung heute und schon bei früheren Gelegenheiten als Auftrag, weiterhin und verstärkt das Menschenrechtshaus der Republik zu werden und zu sein.

Wir sehen unsere Aufgabe auch unabhängig von der Größe und der Anzahl der Ge­richte. Vergleichen Sie die nur mit der Größe und Zahl der Bezirkshauptmannschaften! Wohin geht man öfter? – BHs gibt es weniger.

Wir sehen es als Auftrag, gelebtes Bürgerservice zu unserem leitenden Motiv zu machen und Ihnen sehr bald, laufend und jederzeit Rechenschaft über die neuen Aufgaben abzulegen, spätestens aber entweder mit dem ersten Sonderbericht, Quartalsbericht oder regulären Bericht der Volksanwaltschaft. – Vielen Dank. (Allge­meiner Beifall.)

13.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. (Volksanwältin Dr. Brinek: Ich bedanke mich!)

Ich bedanke mich auch. Ich bin schon seit vielen Jahren hier im Bundesrat, und es bekommt niemand, der auf der Regierungsbank Platz nimmt, so viel Lob wie die Volksanwälte. (Volksanwältin Dr. Brinek: Wir wissen das, und ich nehme die Energie mit in die Singerstraße! Danke!) – Das muss ein schöner Beruf sein; wichtig ist er auf alle Fälle.

13.28.314. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­trags­bedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2012 – Päda­go­gische Hochschulen) (1626 d.B. und 1772 d.B. sowie 8733/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte um den Bericht.

 


13.28.47

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens-


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