BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 90

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wird garantieren können. Trotzdem bedeutet der Umstieg in die Sicherheits-Veran­lagungs- und Risikogemeinschaft für die Betroffenen einen weiteren sofortigen Verlust von 30 bis 60 Prozent.

Sie geben vor, das Pensionskassensystem für die Zukunft attraktiver zu gestalten. Ja, das sehen wir auch so (Bundesrätin Lugsteiner: Wirklich?!), aber lediglich für die Banken wird das attraktiver werden. Sie vertreten nicht mehr die Interessen der Menschen, die sich den verdienten Ruhestand durch eigenfinanzierte Pensions­ansprüche absichern wollen, sondern die des Kapitalmarktes. (Bundesrat Todt: Sie wissen schon, worüber wir reden?) Die von den Regierungsparteien viel gepriesene Vorabbesteuerung von Pensionskassen-Pensionen betrifft nur Anwartschaftsberech­tigte, die am 1. Jänner 2013 60 Jahre alt sind. Sie ignorieren die über 50 000 Ge­schädigten der Hochzinsverträge und bieten auch in dieser Gesetzesnovelle keine sozial gerechte Lösung für deren Verluste an. Wir von der FPÖ fordern etwa immer wieder eine Haftungsübernahme durch den Staat.

Die Regierung ist auch nicht bereit, die Unverfallbarkeitsregelung komplett aufzu­lassen, die den Pensionskassenberechtigten nach Beendigung des Arbeitsver­hältnisses einen sofortigen Anspruch zusichern würde. Es sind vom Gesetzgeber immer noch keine Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der Veranlagungs­strategien vorgesehen, und aufgrund dieser Unterlassung ist eine neuerliche katastro­phale Entwicklung bei den Betriebspensionen vorprogrammiert.

Aber zu diesen notwendigen Maßnahmen, zur Schadensbegrenzung im Sinne der Pensionskassenberechtigten, können oder wollen Sie sich nicht durchringen, obwohl die Regierung ohne Volksabstimmung und ohne mit der Wimper zu zucken in den letzten Jahren Haftungsübernahmen für österreichische und europäische Banken in vielfacher Milliardenhöhe gewährt hat. Aber unsere Regierung, meine Damen und Herren, hält weiter am Drei-Säulen-System fest, obwohl die zweite Säule der Betriebs­pensionen auf Kosten der durch Rentenkürzung mehrfach geschädigten Pensionskas­senpensionistInnen eindeutig gescheitert ist. (Bundesrätin Astleitner: Die zweite Säule ist aber die Abfertigung neu!)

Die Pensionskassenreform, die für den Normalbürger auch nicht mehr durchschaubar ist, dient einmal lediglich dazu, mehr Geld in die Kassen der Banken zu füllen. Die Per­formance, der Veranlagungserfolg eines Jahres der österreichischen Pensionskassen liegt europaweit auf dem untersten Niveau. Das Risiko liegt aufgrund der bereits erwähnten Verweigerung einer Bundeshaftung weiterhin bei den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten. Die Rechte der Pensionskassenberechtigten werden in dieser Novelle nur minimal aufgewertet. So preisen Sie die Verbesserung der Informations­pflicht an, die dem Arbeitgeber und Pensionisten unter anderem auf Verlangen die Vorlage des Pensionskassenvertrages zugesteht. – Ja, das ist wohl selbstverständlich und das Mindeste, das man jemanden zugesteht, der über Jahrzehnte in seine Pensionskasse einbezahlt hat.

Auch die Wahlmöglichkeit der Betriebspension beschränkt sich auf einen einmaligen Wechsel – ich wiederhole: auf einen einmaligen Wechsel – vom Pensionskassen­system in eine betriebliche Kollektivversicherung oder umgekehrt. Das bedeutet, dass den Leistungsberechtigten kein Ausstieg aus einer maroden oder auf Gewinnsucht ausgerichteten Pensionskasse ermöglicht wird. Die Pensionskasseneinzahler sind somit, wie auch schon mehrmals in der Vergangenheit, dazu verdammt, die Vernich­tung ihrer Pensionsvorsorge sehenden Auges über sich ergehen zu lassen.

Das Lebensphasenmodell der Pensionskassennovelle zielt darauf ab, dass die Risikobereitschaft gerade bei jüngeren Menschen höhere Gewinne erbringt. Hier zeigt sich, dass die Verantwortlichen nicht bereit sind, aus den Erfahrungen der Vergangen-


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