BundesratStenographisches Protokoll809. Sitzung / Seite 89

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Präsident Gregor Hammerl: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.02.205. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Be­triebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechtsanwalts­ordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden (1749 d.B. und 1779 d.B. sowie 8734/BR d.B.)

 


Präsident Gregor Hammerl: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.

 


14.02.57

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichts­ge­setz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechts­anwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Mai 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gregor Hammerl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


14.03.57

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle des Pensions­kas­sengesetzes betrifft 800 000 anspruchs- und mehr als 70 000 leistungsberechtigte Österreicher. Das sind Menschen, die den überzogenen Versprechungen der Regie­rung vertraut haben und mit Pensionseinbußen von bis zu 50 Prozent bestraft wurden. Sie haben, um Ihr Kassensystem an den Mann zu bringen, Renditen von 6 bis 7 Prozent in Aussicht gestellt und keinerlei gesetzliche Verankerungen und Vorkeh­rungen zur Absicherung der anvertrauten Gelder getroffen.

Für dieses Fehlverhalten hat allein unsere Regierung die Verantwortung zu tragen. (Ruf bei der SPÖ: Unseres ist gar nicht so falsch! – Unruhe im Saal.) Und ich muss hier schon deutlich sagen, dass es von einer gewissen Unverfrorenheit zeugt (Bundesrätin Kemperle: Der hat die falsche Rede mit! – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP), wenn Sie den Menschen wieder das Blaue vom Himmel versprechen mit einer sogenannten Sicherheitspension, wohlwissend (Ruf bei der SPÖ: Wer war denn 2003 in der Regierung? – Ihr wart das!), dass auch die vorliegende x-te Novelle diese nicht


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