Kerschbaum, dass du zurechtgerückt hast, welche Regierung dafür verantwortlich ist, wie dieses Pensionskassengesetz geschaffen worden ist und welche Systemfehler damals schon begangen worden sind.
Es gibt nun einmal dieses System; und wenn es 800 000 Menschen gibt, die anspruchs- oder leistungsberechtigt sind, ob jetzt oder in der Zukunft, dann muss man etwas machen, um zumindest diese großen Verluste der Bezieher der überbetrieblichen Pensionskassen, der Renten, ein bisschen besser zu schützen, als es bisher geschehen ist.
Die Unternehmen haben ja einen Teil der Entlohnung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form eines Beitrags zum persönlichen Betriebspensionskonto eingezahlt. Es ist schon klar, das ist ein aufgeschobener Gehaltsanteil, der für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer veranlagt wurde, um die Altersrente mit einer Betriebspension ein bisschen aufzubessern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen, wenn sie in Pension gehen, aus dieser Pensionskassa entsprechend Geld. Derzeit gibt es 71 000 Bezieher, und rund 800 000 Arbeitnehmer sind in Zukunft von diesem Bereich betroffen.
Tatsache ist, dass es in den letzten Jahren bei den Pensionen – und das ist mehrmals angesprochen worden, dem würde ich auch nicht widersprechen – Verluste von bis zu 45 Prozent gegeben hat. Das ist natürlich sehr viel Geld. Menschen, die darauf gezählt haben, dass sie das bekommen, sind da ordentlich geschädigt worden. Es ist eine Tatsache, dass das geschehen ist; deshalb erfolgt jetzt – und dafür müssen wir der Bundesregierung dankbar sein – eine Reparatur dieses Gesetzes. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der övp.)
Ich muss dazusagen: Als Seniorenvertreter hätte ich mir natürlich mehr beziehungsweise eine andere Reparatur vorgestellt. Wir sind heute in einer Zeit, in der wir mit Kompromissen fertigwerden müssen; und ich denke, dass das ein Kompromiss ist, der den Menschen auf alle Fälle hilft.
Ich möchte, Kollege Ertl, nur in Erinnerung rufen: 2003 ist der Kardinalfehler begangen worden, dass die Mindestgarantie gestrichen worden ist. Nur zur kurzen Erinnerung: 2003 gab es eine ÖVP-FPÖ-Bundesregierung. Ihr wart also sehr wohl daran mitbeteiligt, dass es zu diesen Verlusten gekommen ist. Das will ich Ihnen auch sehr deutlich sagen. Und wenn Sie sich hier herstellen und ganz einfach sagen, die Regierung ist schuld an all diesen Miseren, muss ich feststellen: Die Miseren liegen genau in der Zeit, in der ihr die Verantwortung gehabt habt! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)
Mit der Schaffung eines sogenannten Lebensphasenmodells soll bei der Anwartschaftsberechtigung in der Pensionskasse eine Wahlmöglichkeit zwischen risikoreicherer oder risikoärmerer Veranlagungsstrategie – ist auch schon von meinen Vorrednern genannt worden – geschaffen werden.
Die Garantiepension als neues Produkt einer Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, also VRG, garantiert, dass die laufenden monatlichen Pensionszahlungen zu keinem Zeitpunkt, und das ist das Entscheidende, geringer sind als die erste Monatspension. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) – Natürlich, als die erste Monatspension. Das heißt, es wird nicht geringer werden. Gut. Dafür ist es auch eine Veranlagungsform, es hängt also davon ab, wie die Veranlagung durchgeführt wird. (Bundesrätin Kerschbaum: Genau!) Jetzt gibt es dieses Gesetz. Es gibt 800 000 Leute, die da drinnen sind, also muss man das zumindest soweit reparieren; und einen Systemwechsel kann man nur dann machen, wenn es nicht eine derartig riesige Zahl ist.
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