BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 29

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Verhalten und strafrechtlich verpöntem Verhalten nicht richtig gezogen wird, nicht kon­kret genug gezogen wird? – Dann entsteht etwas, das gerade im Bereich der Korrup­tion besonders gefährlich ist, dann entsteht nämlich der Nährboden dessen, wo dieses Achselzucken oder Augenzwinkern stattfindet; und das dann noch verbunden mit einem fehlenden Gespür für Moral, Anstand und Ethik im Bereich der öffentlichen Amtsausübung, gerade das ist fatal in unserer Demokratie, in unserer Gesellschaft.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber schon auch darauf hinweisen, dass Strafrecht natürlich nicht alle Probleme lösen kann. Auch in unserer Gesellschaft kann Strafrecht nicht alle Probleme lösen, aber dennoch vertraue ich darauf, dass klare und strenge Sanktionen eine abschreckende Wirkung haben. Und – ich möchte das noch einmal betonen –: Klare und verständliche Strafrechtsnormen sind natürlich unbedingt notwendig, um Korruption zu unterbinden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jänner dieses Jahres haben wir den sogenannten GRECO-Bericht veröffentlicht; das ist der Bericht der Staatengruppe zur Verfolgung von Korruption, angesiedelt beim Europarat. GRECO hat eine Empfehlung zum österreichischen Korruptionsstrafrecht abgegeben, und wir haben diese Empfehlungen im Jänner veröffentlicht.

Dieser Bericht von GRECO enthält zehn Empfehlungen betreffend Verschärfung des österreichischen Korruptionsstrafrechtes. Damals habe ich schon verkündet, dass ich die GRECO-Empfehlungen umsetzen möchte. Mir war von Anfang an klar, dass es ein sehr ehrgeiziges Ziel ist, diese zehn Empfehlungen umzusetzen, und ich hätte damals wirklich nicht gedacht, dass es so schnell gehen wird und dass wir es so schnell schaffen werden, nämlich gleich mit einem Schlag acht dieser zehn GRECO-Empfeh­lungen umzusetzen. Also mit dem nun vorliegenden Korruptionsstrafrechtsände­rungs­ge­setz 2012 werden tatsächlich mit einem Schlag acht von zehn GRECO-Emp­fehlungen umgesetzt.

An dieser Stelle möchte ich wirklich ein großes Lob an alle Justizsprecher der fünf Parlamentsfraktionen aussprechen, weil sie natürlich sehr, sehr stark in die Entstehung dieses Korruptionsstrafrechtes eingebunden waren. Es hat wirklich ein vorbildlicher Prozess auf parlamentarischer Ebene stattgefunden.

Das Justizministerium hat gemeinsam mit den fünf Justizsprechern den ursprünglichen Entwurf noch verfeinert, quasi ausgefeilt, sodass er heute so vorliegt, wie Sie ihn sehen. Es ist tatsächlich gelungen, zwischen allen fünf Fraktionen ein Arbeitsklima zu schaffen, das tatsächlich als vorbildlich bezeichnet werden kann. Es war ein sehr konstruktives Arbeitsklima, und dadurch ist es auch gelungen, Lösungen zu finden, die auf einem sehr breiten Konsens beruhen.

Es wurde ja gestern im Nationalrat das Korruptionsstrafrecht mit den Stimmen aller fünf Fraktionen beschlossen. Wie gesagt, das fußt natürlich auch auf den sehr umfang­reichen gemeinsamen Vorarbeiten, wobei wir auch unabhängige Experten eingebun­den und auf ihren Rat gehört haben.

Dass wir diesen breiten Konsens zwischen allen fünf Parlamentsfraktionen finden konnten, ist, glaube ich, auch deshalb wichtig, weil hier eine Basis geschaffen wurde, damit nicht gleich, wenn das Gesetz beschlossen ist, die Streitereien beginnen, wie einzelne Gesetzesbegriffe auszulegen sind. Das ist natürlich schon ein wichtiger Punkt. Wir brauchen eine klare Textierung im Bereich des Korruptionsstrafrechtes, um für eine möglichst einheitliche Auslegung zu sorgen.

Dies liegt natürlich auch daran, wie wir nun im Ministerium einen Einführungserlass ausarbeiten, in dem eben wirklich darauf hingearbeitet wird, für die Staatsan­walt­schaf­ten und die Gerichte klarere Regelungen vorzugeben, wie die einzelnen Bestim­mun-


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