BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 35

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derartiger Quantensprung an Transparenz, dass es für mich völlig unverständlich ist, da nicht mitzugehen, wenn man Transparenz haben will.

Denn: Das zweite Thema, also die Frage der Parteienförderung – Gerald Klug hat schon ausführlich dazu Stellung genommen –, ist in einem eigenen Gesetz geregelt. Das heißt, Sie können beim Transparenzgesetz mitgehen, ohne dass Sie beim anderen sozusagen mit dabei sind.

Wobei ich Ihnen noch etwas sage: In den Verhandlungen, die wir geführt haben, hat damals Kollege Petzner vom BZÖ gegen Parteienförderung argumentiert. Und wissen Sie, was Kickl sagte? – Er sagte: Wenn die es nicht wollen, dann machen wir ein eigenes Gesetz, dass sie darauf verzichten können. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Das ist völlig falsch, was Sie sagen. (Bundesrätin Mühlwerth: Wir haben nie gesagt, !) – Lassen Sie mich ausreden!

Im Verfassungsausschuss hat Klubobmann Kopf den Vorschlag gemacht, dass ihr einen Antrag einbringen könnt, wir euch bei der Formulierung helfen, damit nicht das passiert, was Sie befürchten, nämlich wenn Sie darauf verzichten, dass es auf die anderen aufgeteilt wird. Wir hätten eine Formulierung gefunden, dass Sie verzichten können und es im Steuertopf bleibt, vielleicht hätten wir sogar eine Zweckwidmung vereinbaren können.

Seien Sie doch ehrlich: Sie wollen nicht mitstimmen, aber Sie wollen mitkassieren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Stadler: So ist es!) Ich kann schon irgendwie nachvollziehen, dass Sie diese Position einnehmen, nur: ehrlich ist sie nicht! Ehrlich wäre es gewesen, wenn Sie einen Antrag im Nationalrat oder vielleicht schon im Verfassungsausschuss eingebracht hätten, wo eine Verzichts­möglichkeit vorgesehen ist und wo klargestellt wird, dass Verzicht nicht heißt, dass es auf die anderen aufgeteilt wird. (Bundesrätin Mühlwerth: Wieso sollten wir einen Antrag einbringen, wenn ? Sie vermischen da Äpfel mit Birnen, Herr Staatssekretär!)

Sie widersprechen sich auch insgesamt, weil Sie sagen, Sie wollen jetzt gar keine Spenden mehr haben, und weil Sie sagen, Sie wollen gar keine Wahlkampf­kosten­be­schränkung haben, aber gleichzeitig haben Sie bei der Novelle des Bundesprä­sidentenwahlgesetzes mitgestimmt, wo es sehr wohl eine Wahlkampfkosten­begren­zung gibt und wo es eine Spendengrenze mit 3 500 € gibt. Also im einen Fall sagen Sie ja, im anderen Fall sagen Sie nein. Ob das eine Linie ist, die irgendwer nachvoll­ziehen kann, weiß ich nicht, ich kann es jedenfalls nicht.

Außerdem möchte ich Ihnen noch sagen: Sie verpassen die Chance, einem inter­national herzeigbaren, wahrscheinlich sogar europaweit führenden Parteiengesetz zuzustimmen, wo wir nicht nur alle Vorschläge, die von den Experten gekommen sind, berücksichtigt haben, sondern wo wir alle Punkte, teilweise sogar über das hinaus­gehend, was GRECO gemacht hat – GRECO hat einerseits zum Korruptions­strafrecht, Justizministerium, und andererseits zum Parteiengesetz, uns betreffend, viele Vor­schläge gemacht –, eingebaut haben. Und das führt dazu, dass die Experten sagen: Es ist ein hervorragender Wurf! – Sie verpassen jetzt diese Chance!

Ich möchte hier heute diese Gelegenheit nutzen, allen zu danken, die da ganz intensiv und sehr konstruktiv mitgearbeitet haben. Wir haben viel daran gearbeitet: die Kollegen aus dem Bundeskanzleramt, aus dem Verfassungsdienst, aus dem Büro – Herr Alexan­der Klingenbrunner ist schon wieder der, der gelobt werden muss, auch Herr Patrick Segalla; im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit habe ich auch diese beiden erwähnt, aber sie haben auch da ganz intensiv mitgearbeitet –, die Mitarbeiter der Klubs von ÖVP, SPÖ und den Grünen und ganz besonders Klubob­mann Josef Cap, Klubobmann Karlheinz Kopf, Werner Kogler und Dieter Brosz. Es


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