100 Prozent ist dieser Kanalisierungsgrad erreicht. So wie in meiner Stadt Feldkirch, die immerhin die dreizehntgrößte Österreichs ist, und die hat einen wirklich hundertprozentigen Grad der Kanalisierung erreicht, und das ist auch eine Besonderheit.
Vielleicht zurück zum Bodensee: Der Bodensee ist natürlich nicht nur ein Riesen-Naherholungsgebiet, sondern er ist auch einer der größten Trinkwasserspeicher, die wir kennen. Baden-Württemberg bezieht zum Beispiel aus dem Bodensee jährlich etwa 125 Millionen Kubikmeter Wasser, versorgt 147 Städte, 34 Wasserzweckverbände, Trinkwasserorganisationen und leistet natürlich einen wesentlichen Beitrag. Ganz Stuttgart wird mit Bodenseewasser versorgt. Das ist auch eine besondere Qualität, und das geht natürlich nur dann, wenn man grenzüberschreitende Projekte hat, wenn man grenzüberschreitende Gesetze hat, die dies auch gewährleisten, damit da auch eine entsprechende Trinkwasserqualität entsteht.
Nun zu dem Bereich, mit dem der EU-Ausschuss befasst war: Das Ganze ist bei uns also in hohem Maße geregelt, geordnet. Auch im restlichen Österreich – ich habe die Region Bodensee beispielgebend erwähnt – ist es so, dass wir einen hohen Grad an Abwasserreinigung, an Kanalisierung erreicht haben. Deshalb hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem niederösterreichischen Landtag – da gab es auch einen einstimmigen Beschluss – gegen eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes sozusagen nach Art. 23f Abs. 4 B-VG eine Mitteilung nach Brüssel geschickt.
Daraus möchte ich zitieren, nämlich, dass der Bundesrat selbstverständlich für eine Verbesserung der Wasserqualität und für eine Modernisierung des dafür erforderlichen Rahmens ist, aber mit dem gegenständlichen Vorschlag hat die EU auch Schadstoffgruppen mit hineingenommen, die ohnehin von einer Verschärfung der Grenzwerte auch ausgehen.
„Laut Vorschlag der Europäischen Kommission sollen 15 neue Stoffe in die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen werden, weiters soll es nach Vorschlag der Kommission auch eine Änderung von Umweltqualitätsnormen für sieben Stoffe geben. Hinsichtlich einiger gefährlicher, prioritärer Stoffe ist anzumerken, dass es sich zum Teil um Stoffe handelt, die schon seit langem verboten sind, aber dennoch in der Umwelt immer noch nachweisbar sind. Dadurch werden gewisse, vor allem besonders niedrig angesetzte Grenzwerte, ohne dass diese Stoffe heute noch verwendet werden, überschritten.“
Der Bundesrat hat deshalb festgestellt und befürchtet – mit Unterstützung des niederösterreichischen Landtages, dafür sind wir auch sehr dankbar –, „dass die Kosten für die Untersuchung, die Verwaltung sowie das Monitoring der Daten massiv ansteigen werden, nicht zuletzt auch durch die erhöhte Frequenz von Untersuchungen. Zahlreiche zusätzliche Reinigungsmaßnahmen und Adaptierungen von Anlagen könnten notwendig werden, um den Anforderungen des Vorschlags überhaupt entsprechen zu können, sollte er in dieser Form beschlossen werden.
Inwieweit dieser Mehraufwand berechtigt ist und tatsächlich auch zu einer Verbesserung dieser Werte führt, ist aus heutiger Sicht mehr als fraglich. Die Kommission sollte daher deutlich darlegen und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen untermauern, welche Maßnahmen sie für geeignet hält, um die entsprechenden Ziele des Vorschlages zu erreichen und insbesondere zu belegen, dass der Aufwand nicht unverhältnismäßig zum Output ist.“
Dies ist die Mitteilung des EU-Ausschusses des Bundesrates vom 27. März 2012. Wir sind also insgesamt natürlich für eine Verbesserung der Wasserqualität, der Abwasserreinigungsanlagen. Das steht, denke ich, außer Diskussion. Wir haben aber, wie erwähnt, einen hohen Standard in Österreich, den gilt es zu halten, den gilt es auszubauen, aber natürlich mit entsprechendem Maß und Ziel.
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