BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 66

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

15.31.48

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schreuder, Sie haben jetzt Ihre Sicht der Dinge dargelegt. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört; ich nehme mir das Recht heraus, das Gleiche auch von Ihnen betreffend meinen Debat­tenbeitrag zu fordern.

Wenn wir hier heraußen stehen und über einen Antrag und über eine Thematik reden, dann sollten wir zumindest den Antrag genau gelesen haben. Ich werde darauf zurückkommen, was ich damit meine.

Worum geht es eigentlich, meine Damen und Herren, und was steht in dieser Ent­schließung? – Lassen Sie mich hier ein Stück fast wörtlich zitieren. Es heißt hier:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird

unter Hinweis auf die Schlussfolgerung des Rates der Europäischen Union zum Nahost-Friedensprozess vom 23.7.2007, 2817. Tagung des Rates“ – ersucht, zu agieren.

Der Kollege Mayer hat mir von seiner Tätigkeit im Europarat berichtet, nämlich dass es derzeit und gerade aktuell auch im Europarat eine Überprüfung der Lage hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte in Palästina gibt. Ebenso wurde in der Re­solution 1700 des Europarates im Artikel 25.5 betreffend die Situation der inhaftierten palästinensischen Abgeordneten und anderer politischer Gefangener in Anlehnung an die sogenannte Annapolis-Vereinbarung deren sofortige Freilassung gefordert.

Das heißt, nicht nur der Bundesrat in Österreich beschäftigt sich damit, sondern auch der Europarat, auch das europäische Parlament – wir haben das auch in der Begründung gelesen. Und auch eine Resolution des Belgischen Senates aus diesem Jahr beschäftigt sich mit dieser Thematik.

Worum wird nun der Bundesminister ersucht?

„Darauf zu drängen, dass alle internationalen Mindeststandards für Festgenommene und Häftlinge eingehalten werden,“ – ich hoffe, da sind wir uns einig – „insbesondere das Recht auf ein Verfahren vor einem Gericht, damit dieses unverzüglich über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet, sowie dass von dem Gebrauch der Verwaltungshaft abgesehen wird“ – zweitens,

„sich für die unverzügliche Freilassung demokratisch gewählter palästinensischer Abge­ordneter, sofern sie“ – und das möchte ich schon festhalten – „nicht einer strafbaren Handlung angeklagt und unter Wahrung internationaler Standards in einem fairen Prozess vor Gericht gestellt werden“ – also wir unterscheiden ganz klar zwi­schen einer strafbaren Handlung und einer Verwaltungshaft ohne Angabe von Grün­den, und

„sich grundsätzlich bei der Palästinensischen Behörde dafür einzusetzen, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um Gewalt- oder Terrorakte zu verhindern.“

Wir haben gemeinsam diesen Punkt noch einmal hineingenommen, um uns nicht den Vorwurf der Einseitigkeit gefallen lassen zu müssen. So weit der Kernpunkt der Entschließung, die im zuständigen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten einstim­mig angenommen wurde.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Frau Kollegin Muna Duzdar für ihre Initiative, für ihre Vorarbeiten zu diesem Antrag sehr, sehr herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite