1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmenmehrheit,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (das heißt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 2: Berichterstattung: Antrag,
keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmenmehrheit.
Zu Tagesordnungspunkt 3: Berichterstattung: Antrag,
keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmeneinhelligkeit.
Zu Tagesordnungspunkt 4: Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmeneinhelligkeit,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (das heißt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 5: Berichterstattung: Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmenmehrheit,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (das heißt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.
Zu Tagesordnungspunkt 6: Berichterstattung: Antrag,
keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmeneinhelligkeit.“
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Erheben sich gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 2893/J-BR/2012 bis 2895/J-BR/2012, eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Freitag, 6. Juli 2012, in Aussicht genommen.
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