BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 80

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1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmenmehrheit,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (das heißt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Zu Tagesordnungspunkt 2: Berichterstattung: Antrag,

keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmenmehrheit.

Zu Tagesordnungspunkt 3: Berichterstattung: Antrag,

keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmeneinhelligkeit.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmeneinhelligkeit,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (das heißt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Zu Tagesordnungspunkt 5: Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmenmehrheit,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (das heißt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Zu Tagesordnungspunkt 6: Berichterstattung: Antrag,

keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen mit Stimmeneinhelligkeit.“

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Erheben sich gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Proto­kolls Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

16.24.07 Einlauf

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 2893/J-BR/2012 bis 2895/J-BR/2012, eingebracht wurden.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Freitag, 6. Juli 2012, in Aussicht genommen.

 


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