BundesratStenographisches Protokoll810. Sitzung / Seite 79

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ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird, als 3. Tagesordnungspunkt,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbar­keitsgesetz geändert werden, als 4. Tagesordnungspunkt,

ein Bundesgesetz, mit dem ein Lobbying- und ein Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, als 5. Tagesord­nungs­punkt,

und ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 als 6. Tagesordnungspunkt,

zu ergänzen.

Dieser Vorschlag wird mit Stimmeneinhelligkeit (d.h. mit der erforderlichen Zwei­drittel­mehrheit angenommen. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 werden somit als Tagesordnungspunkte 7 bis 12 in Verhandlung genommen.

Der Vorschlag des Präsidenten auf Abstandnahme von der 24stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den Beschlüssen des Nationalrates vom 27. Juni 2012 wird gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR mit Stimmeneinhelligkeit (d.h. mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Gegen den Vorschlag des Präsidenten, die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 unter einem zu verhandeln, wird eine Einwendung erhoben. Der Präsident ist der Einwendung nicht beigetreten.

Bei der Abstimmung hat sich der Bundesrat mit Stimmenmehrheit für die Beibehaltung der bisherigen Tagesordnung ausgesprochen.

Tagesordnungspunkt 1: Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Parteiengesetz 2012 (1782 d.B. und 1844 d.B. sowie 8746/BR d.B. und 8751/BR d.B.)

Tagesordnungspunkt 2: Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Parteien-Förderungsgesetz 2012 (1845 d.B. sowie 8752/BR d.B.)

Tagesordnungspunkt 3: Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 d.B. sowie 8753/BR d.B.)

Tagesordnungspunkt 4: Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbar­keits­gesetz geändert werden (1942/A und 1847 d.B. sowie 8748/BR d.B. und 8754/BR d.B.)

Tagesordnungspunkt 5: Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Ge­setz – LobbyG erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (1465 d.B. und 1832 d.B. sowie 8747/BR d.B. und 8749/BR d.B.)

Tagesordnungspunkt 6: Beschluss des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 (1950/A, 1478/A und 1833 d.B. sowie 8750/BR d.B.)

Abstimmungen:

Zu Tagesordnungspunkt 1: Berichterstattung: Antrag,

 


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