Nach § 9 F-VG 1948 sind das Mitglied und die Ersatzmitglieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.
Der entsprechende Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion liegt mir vor. Dieser lautet auf Mitglied: Robert Zehentner (Salzburg), Ersatzmitglied: Elisabeth Reich (Oberösterreich).
Der entsprechende Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion liegt mir ebenfalls vor und lautet auf Ersatzmitglied: Mag. Christian Jachs (Oberösterreich).
Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über diesen Wahlvorschlag unter einem vornehmen und mit Handzeichen abstimmen lassen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Das genannte Mitglied beziehungsweise die genannten Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmeneinhelligkeit gewählt worden.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teils des Amtlichen Protokolls
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunkte 1 bis 6 über die Beschlüsse des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend Parteiengesetz 2012 und ein Parteien-Förderungsgesetz 2012 sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird beziehungsweise ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden, und ein Bundesgesetz, mit dem das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, beziehungsweise ein Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 zu verlesen, damit dieser entsprechende Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
Der Präsident gibt das Einlagen eines Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG sowie das Einlangen eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend dessen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bekannt.
Der Wortlaut dieses Schreibens wird als Mitteilung des Präsidenten gemäß § 41 Abs. 1 GO-BR dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen.
Der Präsident schlägt vor, die Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3 GO-BR um die Beschlüsse des Nationalrates vom 27. Juni 2012 betreffend
ein Parteiengesetz 2012 als 1. Tagesordnungspunkt,
ein Parteien-Förderungsgesetz 2012 als 2. Tagesordnungspunkt,
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