Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
BMeiA-AT.2.13.25/0066-ll.8c/2012
Staatenkonferenz der Vereinten Nationen
zur Verhandlung eines
Waffenhandelsvertrags;
New York/USA, 2. bis 27. Juli 2012;
österreichische Delegation
Vortrag an den Ministerrat
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 2. Dezember 2009 in ihrer 64. Sitzung mit Resolution 64/48 die Abhaltung einer vierwöchigen Staatenkonferenz im Jahr 2012 beschlossen, in deren Rahmen ein rechtlich verbindlicher Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty/ATT) ausgearbeitet werden soll. Diese Staatenkonferenz wird voraussichtlich von 2. bis 27. Juli 2012 in New York/USA stattfinden.
Der ATT soll einen Beitrag zur Bekämpfung bzw. Begrenzung der negativen Auswirkungen des illegalen und verantwortungslosen Waffenhandels auf Stabilität, Sicherheit und Menschenrechte, aber auch auf nachhaltige Wirtschafts- und Entwicklungspolitik leisten. Der Waffenhandelsvertrag enthält jedoch kein Waffenverbot und auch keine Verpflichtung, bestehende Waffen zu zerstören. Das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen bleibt durch den Vertrag unberührt.
Österreich hat gemeinsam mit seinen EU-Partnern den Prozess zur Ausarbeitung des ATT im Rahmen der Vereinten Nationen (bisher haben 4 Vorbereitungssitzungen stattgefunden) nachdrücklich unterstützt. Damit verfolgt Österreich sein traditionelles Engagement in den Bereichen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Stärkung des humanitären Völkerrechts.
Österreich wird sich bei den Verhandlungen für einen Vertrag einsetzen, der ebenso hohe Kontrollstandards für Waffentransfers vorsieht, wie sie sich in den einschlägigen EU-Normen und den zu deren Umsetzung geschaffenen österreichischen Gesetzen finden. Da angesichts der zu erwartenden massiven Widerstände einiger Staaten bzw. Staatengruppen gegen einen effektiven ATT ein derartiges Ergebnis derzeit nicht in Reichweite erscheint, wird sich Österreich für einen Vertragstext einsetzen, der zumindest als Ausgangspunkt eines diesbezüglichen Prozesses für weiterreichende Maßnahmen geeignet ist. Entsprechende Klauseln im ATT sollen jedenfalls sicherstellen, dass die höheren Standards von EU und Österreich durch den Vertrag unberührt bleiben und dass der
Transfer von Rüstungsgütern innerhalb der EU weiter den entsprechenden EU- Regelungen unterliegt. Österreich wird sich für ATT-Implementierungsmechanismen einsetzen, die für Österreich zu keinem zusätzlichen bzw. unvertretbaren bürokratischen Aufwand führen würden.
Über den jeweiligen Stand des ATT-Prozesses wurden interessierte Nichtregierungsorganisationen sowie Wirtschaftsvertreter informiert, und mit ihnen ein Gedankenaustausch durchgeführt. Die Österreichische Verhandlungsposition wurde mit dem Bun-
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