BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 10

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09.08.49Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Georg Keuschnigg: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigen und ver­teilten Anfragebeantwortung 2677/AB beziehungsweise

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt, und

jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen eines Waffenhandels­vertrags sowie

des Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft am 6. Juli 2012 innerhalb eines EU-Mitgliedsstaates

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sit­zung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Anfragebeantwortung (siehe S. 5)

*****

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012, das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015, das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bun­deshaushaltsgesetz 2013 geändert werden (1711 und 1883/NR der Beilagen)

*****

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

                                       „Generalsekretär

          für auswärtige Angelegenheiten

                                  Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Gregor Hammerl

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                                29. Juni 2012

                                                                                                  GZ: BMeiA-UN.8.33.02/0011-I.2a/2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 19. Ju­ni 2012 (Pkt. 28 des Beschl.Prot Nr. 148) der Herr Bundespräsident am 21. Juni 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlung eines Waffenhandelsvertrags erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

 


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