desministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport akkordiert.
Österreich wird an der Konferenz aktiv teilnehmen und beabsichtigt, zu diesem Zweck eine Delegation mit folgender Zusammensetzung zu entsenden:
Botschafter Dr. Martin Sajdik Ständiger Vertreter Österreichs bei
Delegationsleiter den Vereinten Nationen New York
Botschafter Mag. Alexander Kmentt Bundesministerium für europäische
Stellvertretender Delegationsleiter und internationale Angelegenheiten
Gesandter Mag. Martin Krüger Bundesministerium für europäische
Stellvertretender Delegationsleiter und internationale Angelegenheiten
Gesandter Mag. Andreas Riecken Ständige Vertretung Österreichs bei
den Vereinten Nationen New York
Botschaftssekretär MMag. Dr. Hartmut Ständige Vertretung Österreichs bei
Koller-Lenhardt den Vereinten Nationen New York
Botschaftssekretärin Mag. Catherine Ständige Vertretung Österreichs
Quidenus bei den Vereinten Nationen New York
Brigadier MMag. Dr. Franz Berndorfer Bundesministerium für
Landesverteidigung und Sport
Oberst Helmut Breitfuss Bundesministerium für
Landesverteidigung und Sport
Ferner ist beabsichtigt, falls erforderlich, weitere Expertinnen oder Experten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport als Berater/innen beizuziehen.
Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Das künftige Abkommen wird voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen haben; sofern es dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den den zuständigen Ressorts zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Der geplante Vertrag wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen. Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport stelle ich daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zur Teilnahme an den Beratungen und Beschlussfassungen der Staatenkonferenz der Vereinten Nationen zur Verhandlung eines Waffenhandelsvertrags sowie den Leiter der österreichischen Delegation, Botschafter Dr. Martin Sajdik, und im Falle seiner Verhinderung den stellvertretenden Leiter der österreichischen Delegation, Botschafter Mag. Alexander Kmentt, und im Falle seiner Verhinderung den stellvertretenden Leiter
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