der österreichischen Delegation, Mag. Martin Krüger, zur Unterzeichnung der allfälligen Schlussakte der Konferenz zu bevollmächtigen.
Wien, am 13. Juni 2012
SPINDELEGGER m.p.“
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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0086-I/4/12
Abteilungsmail:
An den Sachbearbeiterin: Gabriele Munsch
Präsidenten des Bundesrates Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at
Parlament Telefon: 01/531 15/2264
1017 Wien 28. Juni 2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus BERLAKOVICH vom 6. (abends) bis 8. Juli 2012 in Zypern bzw. am 16. Juli 2012 in Brüssel aufhalten wird. Seine Angelegenheiten im Nationalrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG lässt er am 6. Juli 2012 ab 19.00 Uhr durch Bundesminister Dr. Karlheinz TÖCHTERLE wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen“
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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Georg Keuschnigg: Darüber hinaus gebe ich bekannt, dass Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger vom 5. bis 7. Juli 2012 in Montenegro und Kroatien bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter mit seiner Vertretung und
den Aufenthalt des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos am 6. und 7. Juli 2012 bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures mit seiner Vertretung eingelangt sind.
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Ferner eingelangt ist der Außen- und Europapolitische Bericht 2011 der Bundesregierung, der dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Ebenso sind die Beschlüsse des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hin-
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