sichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und
Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland sowie
eine ESM-Begleitnovelle beziehungsweise
Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden
eingelangt, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurden und in der heutigen Sitzung jeweils einen Tagesordnungspunkt bilden.
In weiterer Folge ist der Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte eingelangt, der ebenfalls dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Der genannte Ausschuss hat auch dazu seine Beratungen abgeschlossen.
Ergänzung der Tagesordnung und
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Georg Keuschnigg: Da der gegenständliche Beschluss einen weiteren Tagesordnungspunkt bilden soll, schlage ich gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die Tagesordnung um den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte als 5. Tagesordnungspunkt zu ergänzen.
Eine Ergänzung der Tagesordnung kann vor Eingang in dieselbe vorgenommen werden und erfordert die Zustimmung der Mitglieder des Bundesrates mit einer Zweidrittelmehrheit.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich lasse über meinen Vorschlag, die Tagesordnung um den soeben genannten Tagesordnungspunkt zu ergänzen, abstimmen. Hiezu ist die Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag auf Ergänzung der Tagesordnung um den zuvor genannten Tagesordnungspunkt 5 betreffend
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