BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 14

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sichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Kö­nigreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Repu­blik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland sowie

eine ESM-Begleitnovelle beziehungsweise

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Wäh­rungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Helleni­schen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italieni­schen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Re­publik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Kö­nigreich Schweden

eingelangt, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zu­gewiesen wurden und in der heutigen Sitzung jeweils einen Tagesordnungspunkt bil­den.

In weiterer Folge ist der Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Ver­trag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte ein­gelangt, der ebenfalls dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorbera­tung zugewiesen wurde.

Der genannte Ausschuss hat auch dazu seine Beratungen abgeschlossen.

Ergänzung der Tagesordnung und
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Georg Keuschnigg: Da der gegenständliche Beschluss einen weiteren Tagesordnungspunkt bilden soll, schlage ich gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, die Tagesordnung um den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte als 5. Tagesordnungspunkt zu ergänzen.

Eine Ergänzung der Tagesordnung kann vor Eingang in dieselbe vorgenommen wer­den und erfordert die Zustimmung der Mitglieder des Bundesrates mit einer Zweidrittel­mehrheit.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich lasse über meinen Vorschlag, die Tagesordnung um den soeben genannten Ta­gesordnungspunkt zu ergänzen, abstimmen. Hiezu ist die Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag auf Ergän­zung der Tagesordnung um den zuvor genannten Tagesordnungspunkt 5 betreffend


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