BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 18

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Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert werden (ESM-Begleitnovelle).

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Ich stelle den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich komme zum vierten Bericht, und zwar: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Wäh­rungsunion zwischen den ebenfalls vorhin vom Präsidenten genannten Ländern.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Ich stelle daher den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Georg Keuschnigg: Vielen Dank für die Berichte.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


9.24.22

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Heute soll hier auch im Bun­desrat dieser ESM-Vertrag beschlossen werden mit allem, was dazugehört, also auch Fiskalpakt und ESM-Begleitnovelle. Und das, obwohl seit zwei Jahren von der EU vor allem nach Griechenland, aber auch in andere Länder wie Spanien, Portugal und Irland Geld gepumpt wird. Aber vor allem in Griechenland ist dieses Geld wirkungslos ver­pufft.

Da möchte ich Ihnen etwas nicht vorenthalten, was ein französischer Schriftsteller be­reits 1858 über Griechenland geschrieben hat. Er schreibt nach eigenen Beobachtun­gen unter anderem:

„Das Land lebt seit seiner Geburt im totalen Bankrott“.

„Griechenland ist das einzige bekannte Beispiel eines Landes, das seit dem Tag seiner Geburt im totalen Bankrott lebt. Wenn Frankreich oder England sich nur ein einziges Jahr in dieser Lage befänden, würden wir dort schreckliche Katastrophen erleben. Griechenland lebt nun schon seit zwanzig Jahren in Frieden mit einem Staatsbankrott. Alle griechischen Budgets, vom ersten bis zum letzten, weisen ein Defizit auf.“

Und weiter:

„Wenn in einem zivilisierten Land die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu bestreiten, ist das Mittel einer Staatsanleihe im Innern vorgesehen. Dieses Mittel hat die griechische Regierung noch nie versucht, und der Versuch wäre auch erfolglos ge­wesen. Die Schutzmächte Griechenlands mussten schließlich die Zahlungsfähigkeit des Landes garantieren, damit das Land über eine Anleihe im Ausland verhandeln konnte. Die Mittel, die durch diese Anleihe zur Verfügung standen, wurden von der Re-


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