BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 27

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3 Prozent, bei einem Gesamtdefizit von 3 Prozent läge der strukturelle Saldo bei 0 Prozent, also unter 0,5 Prozent.

Damit wird offenkundig: Mit ihrem Schätzverfahren von Potentialoutput und der durch die Konjunktur verursachten Defizitkomponente bestimmt die EU-Kommission den fis­kalpolitischen Spielraum der Mitgliedstaaten, Experten übernehmen de facto die Bud­gethoheit. Gleichzeitig ist ihr Schätzverfahren verzerrt zugunsten von striktem Sparen im Sinne von mehr Markt, weniger Staat.

Hätten die Regierungschefs verstanden, wie die neue Zielgröße, das strukturelle Defi­zit, geschätzt wird, wie ungesichert und verzerrt die Schätzverfahren sind und welche Gestaltungsmacht daher den Mainstream-Ökonomen durch den Fiskalpakt gegeben wird, hätten sie ihn sicherlich nicht unterschrieben. So aber verließen sie sich auf die Experten der EU-Kommission, und die versicherten ihnen, dass alles in Ordnung sei.

Hat Spanien das Defizitkriterium endlich erfüllt, entfaltet das Schuldenkriterium seine volle Wirkung: Bei schrumpfender Wirtschaft ist die Staatsschuldenquote von 70 Pro­zent auf fast 90 Prozent gestiegen. Nach dem Schuldenkriterium muss Spanien jetzt 20 Jahre lang 1,5 Prozent des BIP einsparen.

Fazit: Die Verzahnung von Defizit- und Schuldenregel im Fiskalpakt verordnet fast al­len EU-Ländern den griechischen Weg in die Depression. Sparmaßnahmen reduzieren zwar das Defizit, aber gleichzeitig das BIP, die Staatsschuldenquote steigt, und das er­zwingt ein nahezu permanentes Sparen. Der europäische Sozialstaat wird so konse­quent stranguliert. Das hat der EZB-Chef Draghi richtig erkannt. Beispiel Italien: Die Staatsschuldenquote beträgt 120 Prozent. Italien müsste also 20 Jahre lang 3 Prozent des BIP einsparen, Jahr für Jahr.

Noch nie seit der Gründung der EU haben die Regierenden ein Regelwerk beschlos­sen, das folgende Merkmale gleichzeitig aufweist:

Die Zielsetzung einer Eindämmung der Staatsverschuldung ist richtig.

Die Methode des kollektiven Sparens bewirkt genau das Gegenteil, insbesondere we­gen der Eindämmung der Wirtschaftsdynamik.

Das Regelwerk basiert auf der monetaristisch-neoliberalen Theorie, deren politische Hauptziele der Abbau des Sozialstaates, die Regelbindung der Politik und die Deregu­lierung der Finanzmärkte sind.

Die Politik möchte sich mit dem Regelwerk aus dem Zinsdiktat der Märkte befreien, in­dem sie sich ihnen unterwirft.

Der Fiskalpakt bedeutet die Flucht aus den EU-Verträgen, weil dieser eben nicht im Rahmen des EU-Rechts verankert wird, sondern als zwischenstaatlicher Vertrag. Das Europäische Parlament, die einzige direkt demokratisch legitimierte EU-Institution, wird aus der zukünftigen Budgetkoordination in Europa ausgegrenzt.

EuroparechtsexpertInnen sehen den Fiskalpakt damit im Widerspruch zu den Europäi­schen Verträgen. Mit dem Fiskalpakt ist ein demokratiepolitischer Tiefpunkt europäi­scher Krisenpolitik erreicht.

Die für das Europäische Sozialmodell verheerende Wirkung des Fiskalpakts liegt weni­ger in der viel diskutierten Schuldenbremse nach deutschem Vorbild, sondern im Schuldenkriterium. Dieses ist bereits gültiges EU-Recht: Ohne öffentliche Diskussion haben Regierungschefs, EU-Parlament und EU-Kommission dieses folgenschwere Re­gelwerk im Herbst 2011 in einer Richtlinie verankert; Teil des Sixpack zur Schärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Zu guter Letzt möchte ich noch festhalten: Im Fiskalpakt wird die Rolle des EuGH als Schiedsrichter für die Einhaltung von Budgetzielen der nationalen Budgets aufgewer-


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