sich die Bundesländer in diesen Fragen verhalten haben. Das Bundesgesetz zum Stabilitätspakt ist ja der bisherige Schlusspunkt einer ganzen Serie von Reformprojekten, die zwischen dem Bund und den Ländern vorbildlich umgesetzt wurden. Ich denke da zum Beispiel an die Pflegefinanzierung, an die Einführung der Landesverwaltungsgerichte, an die Polizeireform, an die Gesundheitsreform, an mehr als 200 Deregulierungsvorschläge, die mit den Ländern umgesetzt wurden. Weiters verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Artikel-15a-Vereinbarung betreffend Transparenzdatenbank oder auf das Bundesgesetz für den Stabilitätspakt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein Beweis dafür, dass die Reformpartnerschaft zwischen Bund und Ländern funktioniert und wir dieses Modell der innerösterreichischen Solidarität auf ganz Europa umsetzen und uns gegenseitig helfen; und da schließe ich das Bundesland Kärnten selbstverständlich mit ein.
Diese Erfolgsbilanz, meine sehr geschätzten Damen und Herren, straft jene Kritiker Lügen, die die Bundesländer immer als „Reformverweigerer“ und „Blockierer“ hinstellen. – Das stimmt doch nicht! Föderalismus ist auch nicht ein Grundübel unserer Verfassung, sondern ein Wettbewerbsvorteil, wenn wir uns Daten im internationalen Vergleich vor Augen führen.
Es geht nicht um Ländergeld, es geht nicht um Landesgeld, es geht nicht um Gemeindegeld, es geht nicht um Bundesgeld, das wir heute in einem Solidaritätsakt zur Sicherung der Finanzen und der Wirtschaft Europas bereitstellen, sondern es geht um das Geld des österreichischen Steuerzahlers, der das sehr sauer verdienen muss – und mit dem wir in Zukunft wirkungsvoll und sparsam umzugehen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
12.58
Präsident Georg Keuschnigg: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend den Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 23i Abs. 4 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Abs. 4 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – Zustimmung – oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Worte.
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