Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Diesner-Wais geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
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Präsident Georg Keuschnigg: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
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(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 13.02 Uhr unterbrochen und um 13.03 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Georg Keuschnigg: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss gemäß Artikel 23i Abs. 4 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Abs. 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei
55 abgegebenen Stimmen 45 „Ja“-Stimmen, 10 „Nein“-Stimmen.
Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Androsch;
Beer;
Diesner-Wais, Dönmez, Duzdar;
Ebner;
Füller, Fürlinger;
Greiderer, Grimling;
Hensler, Himmer;
Jachs, Junker;
Kainz, Kemperle, Kerschbaum, Klug, Kneifel, Köberl Johanna, Konrad;
Lampel, Lindinger, Lugsteiner;
Mayer;
Perhab, Petritz, Posch-Gruska, Preineder;
Rausch, Reisinger;
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