BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 67

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Saller, Schennach, Schreuder, Schweigkofler, Stadler, Steinkogler, Strohmayer-Dangl;

Temmel, Tiefnig, Todt;

Wenger, Winzig;

Zehentner, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Brückl;

Ertl;

Jenewein;

Krusche;

Michalke, Mitterer, Mühlwerth;

Pirolt, Pisec;

Zangerl.

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Präsident Georg Keuschnigg: Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Be­schluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag zur Einrichtung des Eu­ropäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesre­publik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Kö­nigreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slo­wakischen Republik und der Republik Finnland.

Es ist hiezu ebenfalls namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um deutliche Worte.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabeti­scher Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Diesner-Wais geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Präsident Georg Keuschnigg: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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