BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 69

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Georg Keuschnigg: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend eine ESM-Begleitnovelle.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabeti­scher Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Diesner-Wais geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

 


Präsident Georg Keuschnigg: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

*****

(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 13.10 Uhr unterbro­chen und um 13.11 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Georg Keuschnigg: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben, bei

55 abgegebenen Stimmen 45 „Ja“-Stimmen, 10 „Nein“-Stimmen.

Der gegenständliche Antrag ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Androsch;

Beer;

Diesner-Wais, Dönmez, Duzdar;

Ebner;

Füller, Fürlinger;

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite