BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 70

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Greiderer, Grimling;

Hensler, Himmer;

Jachs, Junker;

Kainz, Kemperle, Kerschbaum, Klug, Kneifel, Köberl Johanna, Konrad;

Lampel, Lindinger, Lugsteiner;

Mayer;

Perhab, Petritz, Posch-Gruska, Preineder;

Rausch, Reisinger;

Saller, Schennach, Schreuder, Schweigkofler, Stadler, Steinkogler, Strohmayer-Dangl;

Temmel, Tiefnig, Todt;

Wenger, Winzig;

Zehentner, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Brückl;

Ertl;

Jenewein;

Krusche;

Michalke, Mitterer, Mühlwerth;

Pirolt, Pisec;

Zangerl.

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Präsident Georg Keuschnigg: Nunmehr lasse ich noch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Es ist auch hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen ebenfalls von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.

Ich ersuche die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihen­folge.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Diesner-Wais geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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