Greiderer, Grimling;
Hensler, Himmer;
Jachs, Junker;
Kainz, Kemperle, Kerschbaum, Klug, Kneifel, Köberl Johanna, Konrad;
Lampel, Lindinger, Lugsteiner;
Mayer;
Perhab, Petritz, Posch-Gruska, Preineder;
Rausch, Reisinger;
Saller, Schennach, Schreuder, Schweigkofler, Stadler, Steinkogler, Strohmayer-Dangl;
Temmel, Tiefnig, Todt;
Wenger, Winzig;
Zehentner, Zwazl.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Brückl;
Ertl;
Jenewein;
Krusche;
Michalke, Mitterer, Mühlwerth;
Pirolt, Pisec;
Zangerl.
*****
Präsident Georg Keuschnigg: Nunmehr lasse ich noch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Es ist auch hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen ebenfalls von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.
Ich ersuche die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Diesner-Wais geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite