Präsident Georg Keuschnigg: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
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(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 13.14 Uhr unterbrochen und um 13.15 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Georg Keuschnigg: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Antrag, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei
55 abgegebenen Stimmen 45 „Ja“-Stimmen, 10 „Nein“-Stimmen.
Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Androsch;
Beer;
Diesner-Wais, Dönmez, Duzdar;
Ebner;
Füller, Fürlinger;
Greiderer, Grimling;
Hensler, Himmer;
Jachs, Junker;
Kainz, Kemperle, Kerschbaum, Klug, Kneifel, Köberl Johanna, Konrad;
Lampel, Lindinger, Lugsteiner;
Mayer;
Perhab, Petritz, Posch-Gruska, Preineder;
Rausch, Reisinger;
Saller, Schennach, Schreuder, Schweigkofler, Stadler, Steinkogler, Strohmayer-Dangl;
Temmel, Tiefnig, Todt;
Wenger, Winzig;
Zehentner, Zwazl.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Brückl;
Ertl;
Jenewein;
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