Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei
55 abgegebenen Stimmen 42 „Ja“-Stimmen und 13 „Nein“-Stimmen.
Der gegenständliche Antrag ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Androsch;
Beer;
Diesner-Wais, Duzdar;
Ebner;
Füller, Fürlinger;
Greiderer, Grimling;
Hensler, Himmer;
Jachs, Junker;
Kainz, Kemperle, Klug, Kneifel, Köberl Johanna, Konrad;
Lampel, Lindinger, Lugsteiner;
Mayer;
Perhab, Petritz, Posch-Gruska, Preineder;
Rausch, Reisinger;
Saller, Schennach, Schweigkofler, Stadler, Steinkogler, Strohmayer-Dangl;
Temmel, Tiefnig, Todt;
Wenger, Winzig;
Zehentner, Zwazl.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Brückl;
Dönmez;
Ertl;
Jenewein;
Kerschbaum, Krusche;
Michalke, Mitterer, Mühlwerth;
Pirolt, Pisec;
Schreuder;
Zangerl.
*****
Präsident Georg Keuschnigg: Nunmehr lasse ich noch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Es ist auch hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
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