BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 73

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Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben, bei

55 abgegebenen Stimmen 42 „Ja“-Stimmen und 13 „Nein“-Stimmen.

Der gegenständliche Antrag ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Androsch;

Beer;

Diesner-Wais, Duzdar;

Ebner;

Füller, Fürlinger;

Greiderer, Grimling;

Hensler, Himmer;

Jachs, Junker;

Kainz, Kemperle, Klug, Kneifel, Köberl Johanna, Konrad;

Lampel, Lindinger, Lugsteiner;

Mayer;

Perhab, Petritz, Posch-Gruska, Preineder;

Rausch, Reisinger;

Saller, Schennach, Schweigkofler, Stadler, Steinkogler, Strohmayer-Dangl;

Temmel, Tiefnig, Todt;

Wenger, Winzig;

Zehentner, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Brückl;

Dönmez;

Ertl;

Jenewein;

Kerschbaum, Krusche;

Michalke, Mitterer, Mühlwerth;

Pirolt, Pisec;

Schreuder;

Zangerl.

*****

 


Präsident Georg Keuschnigg: Nunmehr lasse ich noch über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßi­ge Zustimmung zu erteilen.

Es ist auch hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

 


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