BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 74

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Da dieses Verlangen ebenfalls von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte ausdrücklich um deutliche Worte.

Ich ersuche nun die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Diesner-Wais geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Präsident Georg Keuschnigg: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.

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(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 13.23 Uhr unterbro­chen und um 13.24 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsident Georg Keuschnigg: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei

55 abgegebenen Stimmen 42 „Ja“-Stimmen und 13 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Androsch;

Beer;

Diesner-Wais, Duzdar;

Ebner;

Füller, Fürlinger;

Greiderer, Grimling;

Hensler, Himmer;

Jachs, Junker;

Kainz, Kemperle, Klug, Kneifel, Köberl Johanna, Konrad;

Lampel, Lindinger, Lugsteiner;

Mayer;

 


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