BundesratStenographisches Protokoll811. Sitzung / Seite 80

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dass ich als Einzelfraktion eine Stellungnahme zu irgendetwas abgebe, aber dieses Mal möchte ich es trotzdem tun, und ich möchte auch meiner persönlichen Freude Ausdruck verleihen, dass Kroatien diesen Weg gewählt hat.

Wenn man Kroatien betrachtet, dann muss man sagen, dass Kroatien immer ein in­tegrativer Bestandteil Europas war. Da unterscheidet sich Kroatien wesentlich von an­deren Balkanvölkern. Kroatien hat vor tausend Jahren eine weitreichende Entschei­dung getroffen, es hat den Weg nach Westen eingeschlagen, im Gegensatz zu Ser­bien, dem dieser Weg versagt geblieben ist.

Der Papst hat damals Königskronen an Ungarn, an Kroatien und an Serbien angebo­ten. István Árpád-házi, der spätere Heilige König Stefan I. von Ungarn, hat die Krone vom Papst genommen und hat sich nach Westen orientiert. Kroatien hat den gleichen Weg eingeschlagen, hat die lateinische Schrift angenommen und hat sich nach Westen orientiert. Nur in der serbischen Geschichte ist ein Irrtum unterlaufen. Wiewohl ein Volk, das mitten in Europa gelebt hat, hat es sich Byzanz angeschlossen, dem nieder­gehenden Kaiserreich Byzanz, und ist dann in späterer Folge, wie wir alle wissen, unter die russische Fuchtel geraten, was bis in die jüngere Vergangenheit angedauert hat.

Ich freue mich, dass Kroatien wieder ein Teil Europas wird, aber ich würde mich auch freuen, wenn wir alle miteinander die Kraft fänden, auch Serbien diesen Weg zu wei­sen. Denn alle Völker, die in diesem europäischen Hause wohnen, müssen auch in Zu­kunft den friedlichen Weg einschlagen, und ich halte das für ganz wichtig und be­stimmend für diesen Kontinent. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.45


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 2 B-VG in Verbin­dung mit Artikel 50 Abs. 4 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jetzt jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Beschluss gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 2 B-VG in Verbindung mit Ar­tikel 50 Abs. 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse  (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es war die Mehrheit. (Bundesrat Kneifel: Es war einstimmig!) Von vorne sieht man es besser als mit den Abstimmenden im Rücken.

Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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