BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 60

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eine Lösung erzielt. Es gibt Bundesländer, wo das nicht so optimal läuft und wo dann die Verfahren länger dauern. Im Sinne einer effizienten Verwaltung appelliere ich auch an Sie in den Bundesländern, zu schauen, dass die Verfahren entsprechend effizient ablaufen.

Es war nicht das Mahnschreiben der Europäischen Union ein Grund für die Novelle, Frau Bundesrätin, sondern der Versuch, dass wir Projekte effizienter gestalten. Zum einen haben wir mit der Wirtschaft einen runden Tisch im Lebensministerium gemacht, auch unter Beiziehung der NGOs, und haben verschiedene Dinge, Erleichterungen aufgenommen, die wichtig sind. Freiwillige UVP: Wenn klar ist, dass ein UVP-Verfahren notwendig ist, dann kann man sich das Vorverfahren ersparen. Wenn der Projektbetreiber sagt, ich mache gleich eine UVP, wird ein unnötiges Vorverfahren gestrichen.

Es haben die Bundesländer auch gesagt, sie verzichten auf Parteienstellung, wenn die Landesbehörden mitwirken, um damit auch Verfahren zu beschleunigen. Und es wurde festgehalten, dass nicht sofort bei Projektbeginn sämtliche Unterlagen da sein müssen, um durch das Vermeiden von Wartezeiten mehr Effizienz zu haben. – Das ist der eine Punkt.

Ein wichtiger Punkt ist das Schiefergas-Fracking. Schiefergasbohrungen wären nicht UVP-pflichtig gewesen. Man hat große Vorkommen im Weinviertel gefunden. Die Bevölkerung ist beunruhigt, weil sie sagt, wie kann das sein, wenn da tatsächlich gebohrt werden würde, gäbe es gar keine UVP-Pflicht. – Das haben wir jetzt gemacht, wir haben das der Bevölkerung dort zugesagt. Es wird die Bohrung, aber auch die Probebohrung UVP-pflichtig, damit alle Fakten auf den Tisch kommen.

Die OMV hat selbst gesagt, sie wird das jetzige Verfahren nicht anwenden, ein Verfahren, wo schwere Chemikalien eingesetzt werden und das Wasser verseucht wird, sondern man arbeitet an einem effizienteren Verfahren. Aber darum geht es nicht, sondern um die UVP-Pflicht für das Fracking, damit die Menschen in dieser Region im Weinviertel auch beruhigt sein können, dass alles ordnungsgemäß über die Bühne geht.

Zu den Bürgerrechten: Ich finde es seltsam, Frau Bundesrätin, dass Sie sich hier her­stellen und sagen, die Bürgerrechte sollen in allen Instanzen gegeben sein. Jetzt beim Wiener Parkpickerl hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die Bürger zu befragen, tun das aber nicht. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das ist sehr eigenartig. (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.) Ich meine, es ist Ihre Entscheidung. Ich halte es aber für bemerkenswert, dass eine Stadträtin, die für Bürgerbeteiligung zuständig ist, sagt, na da fragen wir nicht, denn da könnte ja etwas anderes herauskommen, wir machen das einmal und fragen hintennach. Das ist, das Pferd von hinten aufzäumen. Es geht nicht um Umweltminister oder sonst etwas, sondern es geht darum, ob man Bürgerrechte ernst nimmt oder eben nicht. (Bundesrat Todt: Sind Sie als Minister  oder als ÖVP-Verantwortlicher da?)

Wir haben das bei der UVP-Gesetzesnovelle gemacht, dass im Vorverfahren die Bürgerrechte gestärkt werden, indem die NGOs beigezogen werden und im Feststel­lungs­verfahren ein Antragsüberprüfungsrecht haben. Und, Herr Bundesrat, es stimmt nicht, dass es dadurch länger dauert, weil diese Antragsüberprüfungsrechte keine aufschiebende Wirkung haben, aber in der Qualität sehr wohl Berücksichtigung finden sollen.

Abschließend: Es muss unser aller Anliegen sein, wenn man Kosten spart, dass man effiziente Verfahren hat, dass Genehmigungsverfahren auch entsprechend durchge­zogen werden, vernünftig und unter Einhaltung hoher Umweltstandards, und dass man


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite