BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 61

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Projekte auch in Österreich beschleunigt, eben ablehnt oder umsetzt. Das ist das Ziel der Novelle. Ich danke allen, die hier einen Beitrag dazu geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08

12.08.20

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.08.344. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (1770 d.B. und 1884 d.B. sowie 8786/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ord­nung.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Frau Bundesminis­terin für Finanzen Dr. Fekter begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Zehentner. Bitte um den Bericht.

 


12.09.11

Berichterstatter Robert Zehentner: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­te­rin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundes­rates! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen.

Der Text liegt allen Bundesräten und Bundesrätinnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 teils mit Stimmenmehrheit, teils mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.10.18

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren das heute und hier


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