BundesratStenographisches Protokoll813. Sitzung / Seite 30

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Herrn Präsident des Bundesrates

Georg KEUSCHNIGG

Dr. Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien                                                                                                     Wien am, 29. August 2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG darf ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung im Rahmen der 153. Sitzung des Ministerrates am 28. August 2012 beschlossen hat, Herrn Nationalratsabgeordneten Hannes WENINGER als ordent­liches Mitglied des Ausschusses der Regionen (AdR) und Herrn Bürgermeister Dipl. Ing. Markus LINHART als stellvertretendes österreichisches Mitglied des AdR gemäß Art. 23c Abs. 1 B-VG dem Rat der Europäischen Union vorzuschlagen.

Beide Kandidaten haben mit Schreiben vom 19. Juli 2012 dem Generalsekretär des AdR mitgeteilt, dass sie auf Grund eines innerstaatlich zwischen den beiden in Öster­reich bestehenden kommunalen Vertretungen (Gemeinde- und Städtebund) verein­barten Wechsels, von ihren Mandaten als ordentliches (Hr. Dipl. Ing. LINHART) und stellvertretendes Mitglied (Hr. Abg. z. NR WENINGER) des AdR zurücktreten und jeweils auf das Mandat des anderen Kandidaten zu wechseln beabsichtigen. Dies wurde dem Bundeskanzleramt mit am 19. Juli 2012 eingelangten E-Mail gemäß Art. 23c Abs. 4 B-VG zur weiteren Veranlassung mitgeteilt.

Die Ernennung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds des AdR erfolgt durch den Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit gemäß Art. 305 UAbs. 3 AEUV auf Grundlage der jeweiligen mitgliedstaatlichen Nominierung.

Die vorliegenden Nominierungen werden im Wege des Bundesministeriums für euro­päische und internationale Angelegenheiten und der Ständigen Vertretung Öster­reichs bei der EU dem Ratssekretariat zur weiteren Durchführung des Verfahrens zugeleitet. Mit der Ernennung der beiden Kandidaten kann im Laufe des kommenden Septembers gerechnet werden.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Beilagen:

Annex mit den wesentlichen Daten der beiden Kandidaten; wird nicht veröffentlicht

Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Ministerrats.“

„BUNDESKANZLERAMT-BUNDESKANZLER

GZ 351.000/0031-I/4/12

Pkt. 5 des Beschl.Prot. 153

153. Sitzung des Ministerrates am 28. August 2012

5. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.828/0015-IV/5/12, betr. Umnominierung des Abgeordneten zum Nationalrat Hannes WENINGER und Bürgermeister Dipl.Ing. Markus LINHART zu ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Region; gemeinsamer Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes.

Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.

Wien, 28. August 2012“

*****

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

 


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