BMeiA-IT.4.36.01/0006-IV.1/2012
Vertrag zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der
Italienischen Republik über die polizeiliche
Zusammenarbeit; Verhandlungen
Vortrag an den M i n i s t e r r a t
Zwischen Österreich und Italien besteht die Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit, BGBl. III Nr. 52/2000. Seit Inkrafttreten dieses Übereinkommens am 1. März 2000 sind jedoch die Anforderungen an die österreichische Polizei im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität stetig gestiegen. Aufgrund dieser Entwicklungen sowie der zahlreichen Berührungspunkte auf dem Sektor der öffentlichen Sicherheit, die insbesondere mit unseren Nachbarländern bestehen, ist es unerlässlich über zeitgemäße Mittel in der polizeilichen Zusammenarbeit zu verfügen, deren rechtliche Grundlage nun in einem modernen bilateralen Staatsvertrag mit Italien geschaffen werden soll. Die Zurverfügungstellung moderner Instrumente würde eine maßgebliche sowie notwendige Effizienzsteigerung bei der Kriminalitätsbekämpfung bewirken. Im Vergleich zum Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sowie zum Prümer-Vertrag würde ein bilateraler Staatsvertrag ebenfalls einen deutlichen Mehrwert darstellen, da er in bestimmten Bereichen weitergehende und detailliertere Bestimmungen enthalten würde.
In Gesprächen zwischen Experten des österreichischen und des italienischen Innenministeriums wurden insbesondere die folgenden Bereiche notwendiger Weiterentwicklungen identifiziert:
Grenzüberschreitende Nacheile,
Grenzüberschreitende Observation,
Grenzüberschreitende kontrollierte Lieferungen,
Beweissicherung bei Gefahr in Verzug,
Zusammenarbeit beim Zeugen- und Opferschutz,
Gegenseitige Unterstützung im Bereich der illegalen Einwanderung,
Gemeinsamer Streifendienst,
Grenzüberschreitende Maßnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr,
Möglichkeit zur Schaffung gemeinsamer Zentren.
Der Abschluss eines solchen Vertrages würde die Möglichkeiten der österreichischen Behörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in Italien bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Kriminalitätsbekämpfung sowie im fremdenpolizeilichen Bereich erweitern.
Die Verhandlungen mit Italien stehen im vollen Einklang mit Verpflichtungen Österreichs im Rahmen der Europäischen Union (EU).
Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden voraussichtlich Vertreter/innen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz angehören.
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