Die mit der Verhandlung dieses Vertrags verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Der künftige Vertrag wird voraussichtlich keine erheblichen finanziellen Auswirkungen haben; sofern es dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Justiz stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafterin MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger und im Falle ihrer Verhinderung Botschafterin Mag. Elisabeth Ellison-Kramer zur Leitung der Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit zu bevollmächtigen.
Wien, am 22. August 2012
SPINDELEGGER m.p.“
*****
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Georg KEUSCHNIGG 14. September 2012
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien GZ: BMeiA- EU.8.33.02/0022-l.2a/2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 28. August 2012 (Pkt. 14 des Beschl.Prot. Nr. 153) der Herr Bundespräsident am 31. August 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über die Wälder in Europa erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
GZ. BMeiA-EU.3.18.81/0002-lll.6/2012
Abkommen über die Wälder in Europa;
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