BundesratStenographisches Protokoll813. Sitzung / Seite 39

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Verhandlungen

Vortrag an de n M i n i s t e r r a t

Derzeit bestehen in Europa zum Schutz und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern nur rechtlich unverbindliche Vereinbarungen: für den Bereich der Euro­pä­ischen Union in Form der EU Forststrategie und des EU Forstaktionsplans, für den gesamteuropäischen Raum in Form von Deklarationen und Resolutionen der Minister­konferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Forest Europe). Nicht zuletzt deswegen ist die Forstpolitik in Europa von Fragmentierung und Marginalisierung gekennzeichnet. Verschiedene Sektoren und Politikbereiche nehmen auf unterschiedliche Art und Weise zum Teil erheblichen Einfluss auf den Wald, seinen Schutz und seine Bewirt­schaftung. Zugleich sind die Staaten zunehmend gefordert, in Fragen des Waldes nach außen hin eine konsistente Haltung zu vertreten.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen haben 46 Staaten (inklusive Russland) und die Europäische Union im Rahmen der sechsten Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (14. bis 16. Juni 2011, Oslo) beschlossen, Verhandlungen zu einem pan-europäischen rechtsverbindlichen Waldabkommen aufzunehmen. Die ent­sprechende Entscheidung (Oslo Mandat der Minister für die Verhandlung eines rechtlich bindenden Abkommens über die Wälder in Europa) regelt die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses, steckt den inhaltlichen Verhand­lungs­rahmen ab und legt die praktischen Arrangements für die Verhandlungen fest.

Österreich als waldreiches Land mit hochproduktiver Forstwirtschaft, hohen Standards für die nachhaltige Waldbewirtschaftung und exportorientierter Holzwirtschaft tritt seit langem für starke multilaterale Instrumente für nachhaltige Waldbewirtschaftung ein. Dies gilt insbesondere auch für den europäischen Raum. Denn ein Abkommen über Wälder, dem alle Staaten Europas inklusive der Europäischen Union angehören, würde die politische Anerkennung für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa ent­scheidend erhöhen und für den Forstsektor langfristig stabile Rahmenbedingungen schaffen. Damit wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des gesamteuropäischen Forst­sektors auf den internationalen Märkten erhöht. Es wird auch die Leistung des Waldes in Bezug auf umfassendere Politikbereiche wie nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz und Stärkung des ländlichen Raumes besser integrierbar.

Nachhaltige Waldbewirtschaftung bedeutet, die delikate Balance zwischen wirtschaft­lichen Interessen, Natur- und Umweltschutz sowie gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald in einer Weise auszugleichen, dass der vielfältige Nutzen, den der Wald für Umwelt und Gesellschaft zu erbringen vermag, optimiert und langfristig gesichert wird. Es gibt bereits eine Reihe von freiwilligen Instrumentarien, wie Kriterien und Indika­toren, nationale Waldprogramme und andere, welche auf die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung abzielen. Es geht nun darum, die Rahmenbedin­gungen zu schaffen, dass diese Instrumentarien auch verstärkt umgesetzt werden.

Es wird ein Rahmenabkommen abgestrebt, das auf gesamteuropäischer Ebene Grund­sätze, Ziele und Maßnahmen festlegt, für deren Verfolgung die Länder selbst ihre individuellen Pläne gestalten und umsetzen. Damit soll ein einheitliches Dach geschaf­fen werden, zugleich aber auch jenes Maß an Flexibilität ermöglicht werden, welches die Vielfalt Europas erfordert.

Der Vorsitzende und das Büro des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses haben am 1. Juni 2012 den ersten Textentwurf für ein rechtlich verbindliches Wald­abkommen vorgelegt. Mit Vorliegen dieses Vertragsentwurfes beginnen die offiziellen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite