LR Dr. Philip Bittner Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
Dieses Abkommen wird keine finanziellen Auswirkungen zur Folge haben. Sollte es dennoch solche geben, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zu Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen Kulturerbes im Staatseigentum für Ausstellungen auf dem Gebiet des jeweils anderen Staates zu bevollmächtigen.
Wien, am 18. Juli 2012
SPINDELEGGER m.p.“
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„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Georg KEUSCHNIGG 14. September 2012
Parlament, Karl Renner Ring 1-3
1017 WIEN GZ: BMeiA- IT.8.33.02/0002-l.2a/2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 28. August 2012 (Pkt. 16 des Beschl.Prot. Nr. 153) der Herr Bundespräsident am 31. August 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
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