zwischen der Republik Österreich und dem König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Amtssitz des König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
BMeiA-19.8.19.03/0028-1.2/2012
Abkommen zwischen der Republik Österreich
und dem König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum
für interreligiösen und interkulturellen Dialog über
den Amtssitz des König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums
für interreligiösen und interkulturellen Dialog;
Verhandlungen
Vortrag an den M i n i s t e r r a t
Österreich hat das Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog am 17. August 2012 ratifiziert, Spanien am 22. August 2012. Das Übereinkommen wird voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Das Zentrum hat seinen Sitz in Wien. Das Errichtungsübereinkommen sieht in seinen Art. III Abs. 1 und Art. XI Abs. 1 den Abschluss eines Amtssitzabkommens vor. Es soll daher ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Amtssitz des König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog abgeschlossen werden.
Die im Abkommen vorgesehenen Regelungen werden denen entsprechen, wie sie bei vergleichbaren internationalen Organisationen, etwa dem Joint Vienna Institute (BGBl. III Nr. 187/1997), der Energiegemeinschaft (BGBl. III Nr. 87/2007) oder der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (BGBl. III Nr. 100/2012) vereinbart wurden. Insbesondere wird das Abkommen Regelungen betreffend die Unverletzlichkeit des Amtssitzes, die Gerichtsbarkeit, die Unverletzlichkeit der Archive und die Befreiung von bestimmten Steuern und Zöllen in dem im Abkommen vorgesehen Umfang enthalten. Weiters werden die Privilegien und Immunitäten der Mitarbeiter des Zentrums und seines Generalsekretärs, der Vertreter der Mitgliedstaaten, der Mitglieder des Direktoriums, des Beirates und der amtlichen Besucher geregelt werden.
Für die Verhandlungen über das Abkommen wird die nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Gesandter Mag. Gregor Schusterschitz Delegationsleiter
Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
Botschafter Dr. Erwin Kubesch Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
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