BundesratStenographisches Protokoll813. Sitzung / Seite 43

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zwischen der Republik Österreich und dem König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Amtssitz des König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog erteilt hat. Die Auf­nahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage“

                                                                                                        „Bundesministerium für europäische

                                                                                                         und internationale Angelegenheiten

BMeiA-19.8.19.03/0028-1.2/2012

Abkommen zwischen der Republik Österreich

und dem König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum

für interreligiösen und interkulturellen Dialog über

den Amtssitz des König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums

für interreligiösen und interkulturellen Dialog;

Verhandlungen

Vortrag an den M i n i s t e r r a t

Österreich hat das Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog am 17. August 2012 ratifiziert, Spanien am 22. August 2012. Das Übereinkommen wird voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten.

Das Zentrum hat seinen Sitz in Wien. Das Errichtungsübereinkommen sieht in seinen Art. III Abs. 1 und Art. XI Abs. 1 den Abschluss eines Amtssitzabkommens vor. Es soll daher ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog über den Amtssitz des König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog abgeschlossen werden.

Die im Abkommen vorgesehenen Regelungen werden denen entsprechen, wie sie bei vergleichbaren internationalen Organisationen, etwa dem Joint Vienna Institute (BGBl. III Nr. 187/1997), der Energiegemeinschaft (BGBl. III Nr. 87/2007) oder der Inter­nationalen Anti-Korruptionsakademie (BGBl. III Nr. 100/2012) vereinbart wurden. Insbesondere wird das Abkommen Regelungen betreffend die Unverletzlichkeit des Amtssitzes, die Gerichtsbarkeit, die Unverletzlichkeit der Archive und die Befreiung von bestimmten Steuern und Zöllen in dem im Abkommen vorgesehen Umfang enthalten. Weiters werden die Privilegien und Immunitäten der Mitarbeiter des Zentrums und seines Generalsekretärs, der Vertreter der Mitgliedstaaten, der Mitglieder des Direk­toriums, des Beirates und der amtlichen Besucher geregelt werden.

Für die Verhandlungen über das Abkommen wird die nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:

Gesandter Mag. Gregor Schusterschitz                                                               Delegationsleiter

                                                                                                         Bundesministerium für europäische

                                                                                                         und internationale Angelegenheiten

Botschafter Dr. Erwin Kubesch                                          Bundesministerium für europäische

                                                                                                         und internationale Angelegenheiten

 


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