BundesratStenographisches Protokoll813. Sitzung / Seite 42

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Nigeria mit rund 170 Millionen Einwohnern ist nach Südafrika Österreichs wichtigster Handelspartner Afrikas, das Handelsvolumen betrug 2011 rund 880 Millionen Euro. Die Bundesrepublik Nigeria hat bereits vor längerem den Wunsch nach Abschluss eines Investitionsschutzabkommens geäußert. Im Rahmen meines Besuchs in Nigeria vom 6.- 8. Juni 2012 äußerte die nigerianische Regierung erneut den dringenden Wunsch nach Abschluss eines Investitionsschutzabkommens mit Österreich.

Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden Vertreter des Bundesminis­te­riums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Finanzen und der Wirt­schaftskammer Österreich angehören.

Die mit der Entsendung der Mitglieder der Verhandlungsdelegation verbundenen Kos­ten werden vom jeweiligen Ressort getragen und finden im Ausgabenrahmen des Bundesfinanzrahmengesetzes ihre Bedeckung. Ebenso werden die finanziellen Auswirkungen des abzuschließenden Abkommens vom jeweils zuständigen Ressort innerhalb der zur Verfügung stehenden Mittel bedeckt.

Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend stelle ich den

Antrag,

die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Botschafter Dr. Hubert Heiss und im Falle seiner Verhinderung Gesandten Dr. Michael Postl zur Leitung der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den Schutz von Investitionen zu bevollmächtigen.

Wien, am 30. August 2012

SPINDELEGGER m.p.“

*****

                                                                                                                                     „Der Generalsekretär

                                                                                                                 für auswärtige Angelegenheiten

                                                                                                                                         Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Georg KEUSCHNIGG                                                                                         19. September 2012

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                GZ: BMeiA-l9.8.33.02/0008-l.2a/2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 11. September 2012 (Pkt. 17 des Beschl.Prot. Nr. 155) der Herr Bundespräsident am 12. September 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über das Abkommen


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