Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Georg KEUSCHNIGG 19. September 2012
Parlament, Karl Renner Ring 1-3
1017 WIEN GZ: BMeiA- NG.8.33.02/0001-I.2a/2012
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 11. September 2012 (Pkt. 8 des Beschl.Prot. Nr. 155) der Herr Bundespräsident am 12. September 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den Schutz von Investitionen erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
Beilage“
„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
BMeiA-NG.3.19.25/0005-lll.3b/2012
Abkommen zwischen der Republik Österreich
und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung
und den Schutz von Investitionen;
Verhandlungen
Vortrag an den M i n i s t e r r a t
Österreich ist bestrebt, Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen mit anderen Staaten abzuschließen. Ziel dieser Abkommen ist es vor allem, österreichische Firmen bei ihren Investitionsbemühungen im Ausland zu unterstützen und günstige Voraussetzungen für die Bewältigung der dabei allenfalls entstehenden Risiken herzustellen. Bei diesen Verhandlungen ist aber auch auf die Möglichkeit, dass Investitionen in umgekehrter Richtung getätigt werden, Bedacht zu nehmen.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten sind ausländische Direktinvestitionen aber auch für die Entwicklungszusammenarbeit von Bedeutung, weil sie Entwicklungs-und Schwellenländer an das Weltwirtschaftssystem heranführen und die Grundlage für eine sinnvolle Einbindung des privaten Sektors schaffen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist die Zuständigkeit zum Abschluss von Abkommen über Direktinvestitionen auf die EU übergegangen. Art. 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) schuf per 1. Dezember 2009 eine neue Unionskompetenz für ausländische Direktinvestitionen. Es ist jedoch den EU- Mitgliedstaaten weiter möglich - sofern es kein entsprechendes Abkommen auf EU Ebene gibt – bilaterale Investitionsschutzabkommen abzuschließen. Es gilt daher für Österreich, den derzeitigen Vertragsbestand zu bereinigen und Verhandlungsprozesse abzuschließen, beziehungsweise Neuverhandlungen dort zu beginnen, wo eine Vertiefung der in wechselseitigem Interesse gelegenen bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ebenso wie die Verfolgung konkreter Anliegen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geboten erscheint.
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