BundesratStenographisches Protokoll813. Sitzung / Seite 83

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un­sicherung von mehr als 40 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen und dass auch große, wichtige Milliardeninvestitionen in die Zukunft der Infrastruktur gefährdet werden.

Daher gab es zwischen dem Ministerium und den Unternehmen regelmäßige und auf verschiedenen Ebenen geführte Gespräche über Strategie, Betrieb, finanzielle Lage, Ausbau der Infrastruktur, Rahmenpläne, Baupläne der ASFINAG und vieles mehr, unter anderem natürlich auch über die Kundenorientierung und Imageverbesserung.

Weder wurde irgendjemand in den Gesprächen über den Rahmenplan unter Druck gesetzt noch bei Gesprächen über Öffentlichkeitsarbeit und über die anderen Themen.

Entsprechend der Vorstandsverantwortung wurden meines Wissens die entsprechen­den Beschlüsse immer im Unternehmen gefasst, und zwar auch dann, wenn Ideen, Anregungen, Vorschläge aus dem Ministerium kamen oder von dort aus weitergeleitet wurden.

Es ging auch dem Ministerium als Eigentümervertreter immer und ausschließlich um den Nutzen für die Unternehmen selbst. In der Diskussion, die über die „Kronen“-Serie „Unsere Bahn“ stattgefunden hat, ist das auch durch einen Gutachter aus Deutschland, der von der Staatsanwaltschaft bestellt wurde, eindeutig festgehalten worden.

Wenn man sich über Ihre Polemik stellt und von der Realität ausgeht, ist noch Folgen­des festzuhalten. (Bundesrat Jenewein: Beantworten Sie meine Fragen!) Ich komme zur Beantwortung Ihrer Fragen, aber Sie gestatten mir, bitte, auch, dass ich einleitend Generelles sage. (Bundesrat Jenewein: Immer heißt es nur, das wird schon noch kommen!) Das habe ich schon gemacht.

Zu den von Ihnen und Ihrem Kollegen Vilimsky erhobenen Vorwurf – Stichwort Mag. Huber und Wehinger – habe ich im Untersuchungsausschuss ausführlich Stel­lung genommen. Die Vorwürfe beziehen sich ausschließlich auf mich. Daher ist es auch nicht möglich, dass dort der ehemalige Minister Antwort gibt. Ausschließlich von mir können Antworten gegeben werden, und das habe ich gründlich und ausführlich getan. (Bundesrat Jenewein: Sie waren doch der Kabinettschef des Ministers!)

Jetzt zu den einzelnen Fragen. Um Redundanzen zu vermeiden, werde ich ab und zu auch auf den U-Ausschuss und das Protokoll verweisen.

Zu den Fragen 1 und 2:

Zur Höhe der Kosten und ihrer Aufschlüsselung nach den einzelnen Medien verweise ich auf die Beantwortung der entsprechenden parlamentarischen Anfragen, zum Bei­spiel 9421/J, 9068/J, 8772/J.

Zur Frage 3:

Ich verweise hiezu auf die Beantwortung der entsprechenden parlamentarischen Anfragen, wie zum Beispiel 3166/J, 4909/J sowie 568/J. (Bundesrat Jenewein: Was soll denn das?)

Zur Frage 4:

Eine genaue Zahl, wie oft der Bundeskanzler vorgekommen ist, konnte in der kurzen Zeit nicht erhoben werden. Im Jahr 2011 waren es rund 30 Schaltungen, in denen der Bundeskanzler mit Bild vorkam; wie gesagt, noch vor dem Medientransparenzgesetz. Seit Jahresbeginn 2012 wurden keine Schaltungen mit Abbildungen des Regierungs­chefs seitens des Bundespressedienstes mehr getätigt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Nein.

 


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