BundesratStenographisches Protokoll813. Sitzung / Seite 84

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Zur Frage 7:

Derzeit ermittelt aufgrund einer von der FPÖ eingebrachten Anzeige die Staats­anwaltschaft meines Wissens gegen 11 Personen.

Zur Frage 8:

Nein.

Zur Frage 9:

Ich gehe nicht von einer Anklageerhebung aus.

Zu den Fragen 10 bis 14:

Zu all diesen Fragen habe ich im Untersuchungsausschuss vor zwei Tagen ausführlich Stellung genommen, insgesamt zirka drei Stunden lang, wobei ich anders als einige andere Personen nicht von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht habe, sondern ausführlich Rede und Antwort gestanden bin. Meine Aussagen zu allen hier angeführten Punkten sind in den entsprechenden Ausschussprotokollen festgehalten und öffentlich einzusehen und nachzulesen.

Zur Frage 15:

Wie schon der Bundeskanzler bei der Dringlichen Anfrage im Nationalrat festgestellt hat, kommentieren wir keine Weisungen der Justizministerin.

Zu den Fragen 16 und 17:

Auch diese Fragen wurden im U-Ausschuss ausführlich erörtert, beantwortet und sind im Protokoll nachzulesen.

Zur Frage 18:

Ich habe keine Kooperationen für Töchterunternehmen vereinbart. Im Übrigen ver­weise ich auch hiezu auf meine Aussagen im U-Ausschuss.

Gleiches gilt für die Fragen 19 bis 21:

Ebenfalls nachlesbar auf der Homepage des Parlaments.

Zur Frage 22, a bis c:

Den Artikel habe ich damals gelesen.

Und zur Frage Kontrollbehörde: Gemeint war in der Erinnerung die Überprüfung durch eine unabhängige Kontrollbehörde. Zum Bericht des Rechnungshofs im Jahr 2004 wurde seitens der geprüften Einrichtung eine entsprechende Stellungnahme abgege­ben. Die ist ebenfalls im Bericht nachlesbar.

Und die Buchstaben d und e der Frage 22

sind mit einem Nein zu beantworten.

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.15


Präsident Georg Keuschnigg: Besten Dank, Herr Staatssekretär.

Wir treten nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


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