diese gewaltigen Diskrepanzen zeigen, dass es da offenbar keine Zahlen und Absprachen gibt zwischen den vielen, die zwar helfen wollen, aber offenbar nicht helfen können.
Viel mehr bringt es, wenn man sich unter die Betroffenen selbst mischt. Dann wird man die echten Probleme dieser Menschen zu hören bekommen, aber nicht in Gesprächen mit den Firmenbossen und den hochrangigen Gewerkschaftsführern, nein, da muss man schon unter die Arbeiter selbst gehen.
Aber bleiben wir doch bei der Ungleichbehandlung und Diskriminierung, denn darum geht es tatsächlich. Dass es ein Bundesgesetz gibt, welches Verstöße gegen Gleichbehandlung und Diskriminierung schon seit 2006 ahndet, dürfte vermutlich allseits bekannt sein. Wenn man aber nun versucht herauszufinden, wie viele Fälle von Ungleichbehandlung und Diskriminierung es wohl gibt in Österreich, wird man eine Überraschung erleben. Es finden sich nämlich kaum welche. Im Sicherheitsbericht steht nichts davon und auch in keiner anderen Statistik.
Man kann dann aber mit der Arbeiterkammer-Zentrale in Wien Rücksprache halten und sich mit der Statistikabteilung des Hauses verbinden lassen. Der nette Herr am Telefon sagt dann jedem, der es wissen will, dass solche Fälle statistisch nicht erfasst sind. Er meinte aber außerdem, dass sicher der eine oder andere Fall von Beratern bearbeitet worden sein könnte. Aber um in die Statistik aufgenommen zu werden, sind es vermutlich zu wenige Fälle. – Und da fragt man sich jetzt, warum das wohl so ist. Und die Antwort ist: Angst, Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder auch Angst vor Repressalien am Arbeitsplatz, die einer Person blühen könnten, wenn sie ihren Mund aufmacht. So funktioniert das leider an der Basis: Besser ein schlechter Arbeitsplatz als gar kein Arbeitsplatz.
Mir persönlich sind Fälle bekannt gemacht worden, bei denen Leiharbeiter vor ihrem Einsatz eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterschreiben mussten, damit sie im Falle, dass sie nicht mehr gebraucht werden, problemlos gekündigt werden können. Wer nicht unterschreibt, kommt auch nicht auf einen Arbeitsplatz oder auf eine Baustelle. (Bundesrat Mag. Klug: Und jetzt?) Und das sind noch die harmloseren Fälle von Pressing. (Bundesrätin Zwazl: Das ist ja ein Unsinn! Wenn das wer unterschreibt, nutzt das gar nichts! Das ist doch lächerlich!)
So schaut es in dieser Branche aus. Und gegen diese Vorkommnisse, Frau Präsident, helfen keine Gesetze. Viel sinnvoller wäre es, eine anonyme Beratungs- oder Meldestelle einzurichten. (Bundesrätin Dr. Winzig: Per Arbeitsgericht, Herr Ertl!) Damit wäre den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser geholfen, denn zu häufig – das habe ich schon erwähnt – sind die Betriebsräte die besten Freunde der Chefs (Zwischenrufe und ironische Heiterkeit bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP), und die Betroffenen haben längst das Vertrauen in diese Gewerkschaftsmechanismen verloren.
Weiters wäre es mehr als angebracht (Bundesrätin Zwazl: Warum gehen Sie nicht als Ombudsmann!?), Firmen, die sich solcher Vergehen schuldig gemacht haben, in einem öffentlichen Forum aufzulisten, damit sich allfällige Interessenten an Arbeitsplätzen diesbezüglich auch informieren können. Das wäre eine Hilfe für die Betroffenen.
Aber wie auch sonst immer und überall, auch da wird der Täterschutz vor den Opferschutz gestellt. Und das Schlimme daran ist, dass diese Malaise von Diskriminierung und Ungleichbehandlung nur Frauen und Männer betrifft, die arbeiten wollen. Die Tachinierer trifft es nicht. Man muss sich bewusst machen, dass es in Österreich tausende Fälle von Ungleichbehandlung und Diskriminierung in Betrieben und auf Baustellen gibt. Nur helfen kann diesen Betroffenen niemand, weil nämlich die Gesetze, die vor solchen Übergriffen schützen sollen, absolut zahnlos sind und nie die Betroffenen erreichen.
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