BundesratStenographisches Protokoll814. Sitzung / Seite 64

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Es gibt, vollkommen berechtigt, zahllose Anti-Diskriminierungsstellen in Österreich, aber hauptsächlich nur für gleichgeschlechtlich- und transgender-lebende Menschen. Für Arbeitssklaven gibt es bei Weitem nicht so viele Möglichkeiten. Da gibt es zum Bei­spiel die Broschüre der Arbeiterkammer mit dem Namen „Antidiskriminierung im Be­trieb“, aber die ist nur für Betriebsräte gedacht. Und wer die besten Freunde der Be­triebsräte sind, habe ich ja schon erwähnt. (Bundesrat Mag. Klug: Keine Ahnung! – Bundesrätin Zwazl: Wow!) Eine Broschüre, welche die Arbeiterschaft aufklärt, gibt es natürlich nicht. (Bundesrat Mag. Klug: Keine Ahnung!) Und was die vorgesehenen Strafen für Verstöße gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz betrifft, darüber lä­cheln diverse Firmenbosse. Das zahlen diese aus der Portokasse.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich um Änderungen in Gesetzen handelt, die erstens niemandem Angst machen und zweitens niemandem wirklich helfen, weil sie weder kontrollierbar noch exekutierbar sind.

Wer dieses Gesetz befürwortet, tut den geschundenen Betroffenen nichts Gutes. (Bei­fall bei der FPÖ. – Ironische Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)

12.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte. (Bundesrat Mag. Klug – auf dem Weg zum Rednerpult –: Bei allem Respekt, aber das war phasenweise eine Beleidigung!)

 


12.20.02

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum einen möch­te ich ganz zu Beginn festhalten: Dass hier ein Mitglied des Bundesrates vom Redner­pult aus eine Generalunterstellung gegen die vielen Betriebsrätinnen und Betriebsräte in ganz Österreich zum Schlechten gibt, die da lautet, dass sie sich nicht täglich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen, sondern angeblich die besten Cheffreunde sind, ist eine Frechheit! Ich weise das auf das Schärfste zurück. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zum Zweiten halte ich zu Beginn fest: Wenn ein Vertreter der Oppositionsparteien im Zuge der politischen Debatte zu einer neuen Gesetzesmaterie generell die derzeit am­tierende Bundesregierung angreift, dann kann ich nur sagen: Nicht immer das, was von der Opposition vom Rednerpult kommt, muss Gutes sein! (Ruf bei der FPÖ: Umge­kehrt auch nicht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, insbesondere vor den Fernsehgeräten zu Hause! Es geht jetzt nicht um das Dozieren, was in dem Ge­setz steht, aber es ist offensichtlich notwendig, da es einen derart politischen Blindflug im Arbeitsrecht gegeben hat, zumindest zu sagen, was in der Arbeitskräfteüberlas­sungsgesetz-Novelle steht.

Ich bin als sozialdemokratischer Gewerkschafter froh, dass es im Zuge einer EU-Richt­linien-Umsetzung den Sozialpartnern gemeinsam gelungen ist, in Zusammenarbeit mit unserem geschätzten Sozialminister Rudolf Hundstorfer, eine Novelle vorzulegen, die in einer ganz spezifischen Branche des österreichischen Arbeitsmarktes zu maßgebli­chen Verbesserungen führen wird, zu maßgeblichen Verbesserungen in einer spezifi­schen Branche, die nach wie vor massiv im Wachsen begriffen ist. Wir reden von rund 78 000 österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und das sind immer­hin 5,5 Prozent mehr als im Jahr 2011; also eine Branche, die maßgeblich im Wachsen begriffen ist.

Was steht aber tatsächlich im Gesetz? – Zum einen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat in Bezug auf diese Branche, diese zweifelsohne sehr schwierige Branche, nie-


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