mand, Kollege Ertl, jemals gesagt, dass wir davon ausgehen, dass in der Zeitarbeiterinnen- und Zeitarbeiterbranche alles in Ordnung ist. Das wissen wir alle, und niemand hat das gesagt. Aber, und das ist der entscheidende Punkt, mit der Arbeitskräfteüberlassungsgesetz-Novelle werden wir heute zu Gleichbehandlungen bei den Arbeitsverhältnissen zwischen den Überlasserbetrieben und den Beschäftigerbetrieben, aber vor allem zu Gleichbehandlungen der Arbeitsbedingungen im Beschäftigerbetrieb kommen, zu gleichen Arbeitszeiten, zu gleichen Urlaubsregelungen, zu gleichem Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen. – Das ist entscheidend, das ist Gleichbehandlung und Verbesserung!
Zweiter Punkt: Wir werden ein Diskriminierungsverbot auch hinsichtlich der Arbeits- und Entgeltbedingungen der überlassenen Arbeitskräfte beschließen.
Und zu guter Letzt wird es auch zu der Richtlinien-Umsetzung, die die Europäische Union vorgegeben hat, ins nationale Recht kommen.
Ganz zentral aber, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ist: Wir werden mit dieser Arbeitskräfteüberlassungsgesetz-Novelle
neu einen Sozial- und Weiterbildungsfonds ins Leben rufen. Ich weiß,
dass Frau Präsidentin Zwazl schmunzelt, aber ich muss ja etwas zur
weiteren Diskussion (Bundesrätin Zwazl: Nein, ich
habe mir nur gedacht: Muss ich noch rausgehen und reden?!) – Na
schon, denn ich werde ganz zum Schluss
noch ein bisschen etwas einbringen, was sozusagen die Zukunftsperspektive
betreffen sollte.
Aber ganz zentral ist der Sozial- und Weiterbildungsfonds, der primär das Ziel verfolgen wird, dass Arbeitslosigkeit in diesen prekären Beschäftigungsverhältnissen möglichst vermieden wird. Das wird eine erfolgreiche Einrichtung sein. Es wird Unterstützungen zu Weiterbildungsmaßnahmen für die überlassenen Arbeitskräfte geben, und – ich verhehle nicht, zu sagen, das ist auch eine gute Idee – es soll auch zu Unterstützungsleistungen der Arbeitskräfteüberlasser kommen, weil natürlich gerade in dieser Branche die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit besonders groß ist und – Kollege Ertl, Sie hätten an der Sozialausschusssitzung teilnehmen müssen – weil wir wissen, dass es in der Arbeitskräfteüberlassungsbranche erhebliche Bildungsdefizite gibt, die da lauten: 60 Prozent aller 78 000 Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter verfügen nur über einen Pflichtschulabschluss.
Insofern ist das ein Instrument, von dem wir uns sehr, sehr viel erwarten und auch glauben, dass es sehr erfolgreich sein wird. Ich danke nochmals für all diese Bemühungen, die zu dieser Vorlage geführt haben.
Lieber Kollege Ertl, abschließend vielleicht noch ein kurzer Gedanke für den Ausblick! Die Branche wächst nach wie vor und hat natürlich in Einzelfällen Stilblüten hervorgebracht, die auch uns nachdenklich stimmen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die ursprüngliche Idee der Zeitarbeit, der Leiharbeit, wie sie früher geheißen hat. Die ursprüngliche Idee war, dass wir gesagt haben: Okay, in diesen wirtschaftlichen neueren Entwicklungen gibt es für die Unternehmungen Spitzenzeiten, die mit eigenem Personal schwer kalkulierbar sind. Insofern ist es ursprünglich der Metallarbeitergewerkschaft gelungen, diesen Leiharbeiter-, Zeitarbeiter-Kollektivvertrag gemeinsam auf Sozialpartnerebene auszuverhandeln, aber eben ganz genau deshalb, um diese Spitzenzeiten abzudecken.
Heute – und deshalb sage ich, es ist nicht alles in Ordnung – müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es vereinzelt – nicht generell, aber vereinzelt – Unternehmungen gibt, die mit einem prozentuell sehr, sehr hohen regelmäßigen Anteil von Zeitarbeitern an der Gesamtbelegschaft arbeiten. Niemand kann uns erklären, warum ein Anteil von 40 bis 60 Prozent Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter an der Gesamtbelegschaft für das Unternehmen notwendig sind. – Das ist nicht in Ordnung, das ist auch nicht in Ordnung in dem Sinne, wie ursprünglich die Zeitarbeit geplant war!
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