Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.
Ich darf zur Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt sehr herzlich Frau Bundesminister Heinisch-Hosek hier bei uns im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.
12.08
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Minister! Das Arbeitsüberlassungsgesetz (Bundesrätin Grimling: Arbeitskräfteüberlassungsgesetz!) – Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz: Nicht alles, was von der Regierungsbank kommt, ist schlecht, aber vieles davon ist mangelhaft, so auch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz mit seinen Änderungen.
Einen Fonds zu gründen, welcher gewisse Zeiten und Situationen von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern abfedert und Aushilfe schafft, das ist sicher als positiv zu bewerten. Aber das ist natürlich viel zu wenig, um den Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern in Österreich ihr hartes Leben zu erleichtern.
Ich möchte da ganz besonders auf den neu hinzugefügten § 6a des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes hinweisen. Dieser befasst sich mit dem Problem der Ungleichbehandlung und Diskriminierung von überlassenen Arbeitskräften. Und da muss ich leider sagen, dass es sich dabei um ein unausgegorenes Stückwerk handelt, das in keiner Weise in der Lage ist, die Problematik in den Griff zu kriegen. Denn wie so oft bei Gesetzen dieser Legislative fehlt nicht nur jeder Bezug zur täglichen Realität der Betroffenen, sondern es fehlt auch der Bezug zu den Menschen und ihren Schicksalen.
Unbenommen, dass einige wenige große Leiharbeitsfirmen vollkommen gesetzeskonform arbeiten und tätig sind; schließlich stehen sie ja im Fokus der Öffentlichkeit und können sich keine Unsauberkeiten leisten. Oft genug sind sie auch in öffentlichen Bereichen tätig und kontrollieren sich selber oft strenger, als es der Gesetzgeber verlangt. Und die Übergriffe gegen die Leiharbeiterschaft gehen ja nicht prinzipiell von den Verleihfirmen aus, sondern passieren zumeist in den Betrieben der Beschäftiger. (Bundesrätin Zwazl: Ja, hallo!)
Zigtausende Menschen sind beinahe gefangen in Arbeitsverhältnissen, die diesen Begriff gar nicht verdienen. Die Grauzone in dieser Branche und die nie angesprochenen Dunkelziffern an praktisch ausgebeuteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen aber Kernpunkt dieser Legislative sein. Wenn man den Schönfärbereien mancher Abgeordneter im Nationalrat zuhört – und man wird es auch in diesem Plenum hören –, gewinnt man den Eindruck, dass eigentlich alles in Ordnung wäre in dieser Branche.
Dabei gibt es nicht einmal verifizierte Zahlen über LeiharbeiterInnen hier im Land. Die SPÖ sprach im Nationalrat von 75 000 LeiharbeiterInnen, Österreicherinnen und Österreichern, die in einem Leiharbeitsverhältnis stehen. Die Grünen dagegen haben dann gleich auf satte 100 000 Österreicherinnen und Österreicher erhöht. Dazu sprechen beide Fraktionen ausschließlich von Österreicherinnen und Österreichern. Das alleine ist schon unsinnig, denn ich gehe locker von einem mindestens 30- bis 35-prozentigen Anteil an Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreichern in dieser Branche aus. Und
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